Sachtransport, Fracht
Der Frachtvertrag wird im OR extra geregelt. Als Frachtführer gilt, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen (Waren und Dokumente) übernimmt. Soweit nichts anderes bestimmt wird, werden die Vorschriften über den Auftrag angewendet.
Über den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen, Schiffen gibt es noch diverse Spezialgesetze. Ausserdem sind internationale Regelungen zu beachten.