Im Geschäftsalltag ist es eine weitverbreitete Praxis, dass Unternehmen die Fotos ihrer Mitarbeitenden für Werbe- und Informationsmaterial, aber auch für weitere Zwecke verwenden. Hierbei hat die Arbeitgeberin zwingend das Recht der Mitarbeitenden an ihrem eigenen Bild zu achten, welches Teil des Persönlichkeitsrechts ist und besagt, dass niemand ohne seine Zustimmung auf einer Fotografie, einem Gemälde oder Ähnlichem abgebildet werden darf. Doch was bedeutet das für Unternehmen, die die Fotos ihrer Mitarbeitenden für geschäftliche Zwecke nutzen möchten? Ist für die rechtmässige Nutzung von Mitarbeiterfotos immer eine Einwilligung erforderlich? Dieser Artikel soll diese Fragen genauer beleuchten und anhand von Beispielen Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis geben.