Die Qualifikation als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler kann Schreckgespenst oder Segen sein. Während natürliche Personen es in aller Regel zu vermeiden suchen, beim Immobilienverkauf steuerlich als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler zu gelten, kann es für juristische Personen durchaus Vorteile haben, diesen Status zu erlangen. Als besonders unangenehm wird es häufig empfunden, wenn man als Mitglied einer Erbengemeinschaft plötzlich zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler wird. Diese Qualifikation kann dazu führen, dass auch weitere Immobilienverkäufe, die nicht im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, steuerlich negativ beeinflusst werden.