Am häufigsten gilt es den Stundenlohn aus dem Monatslohn zu berechnen, weil Sie beispielsweise Mehr- oder Überstunden auszahlen möchten. Zudem gilt es den Ferienanteil bei Arbeitnehmenden im Stundenlohn auf der Abrechnung richtig auszuweisen oder Ferientage am Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Entschädigungen für Feiertage sind bei Stundenlohn-Angestellten freiwillig. Freiwillig heisst auch, dass Sie als Arbeitgeber 2%, 3%, 4% einsetzen können, wie Ihnen beliebt. Das mag aber nicht so richtig befriedigen, weil Sie dann bei Nachfragen über keine Berechnungsgrundlagen verfügen. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die wichtigsten Berechnungsregeln bei der Lohnabrechnung und profitieren Sie von der unten verfügbaren Lohnabrechnung Vorlage zum Download.