
Scheidung bei Selbständigen: Was passiert mit dem KMU?

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Sich aus dem Tagesgeschäft zurückzunehmen und sich die Frage zu stellen, ob für alle denkbaren Fälle die notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden, ist eine der zentralen Führungsaufgaben eines Unternehmers. Ein Szenario, das dabei häufig vergessen geht, ist die Scheidung bei Selbständigen. Was muss getan werden?
KMU
KMU bilden die überwältigende Mehrheit der Unternehmen. Die Inhaber der KMU sind entsprechend für eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in der Schweiz verantwortlich. Unternehmerinnen und Unternehmer trifft eine grosse Verantwortung gegenüber unterschiedlichen Ansprechpartnern. Diese Verantwortung gilt es zu regeln. In der Praxis wird der Schutz lediglich auf mögliche Risiken eingeschränkt, welche das Unternehmen direkt betreffen.
Umsichtige Unternehmer nehmen die Planung für die Unternehmensnachfolge frühzeitig in Angriff. Was ist aber mit der Regelung der Auswirkungen einer Ehe auf das Unternehmen? Diese Frage wird in der Praxis leider noch viel zu oft vernachlässigt oder auf die lange Bank geschoben.
Auswirkungen einer Scheidung bei Selbständigen
Eine Scheidung bei Selbständigen kann sich in verschiedenen Bereichen in finanzieller Hinsicht auf das Unternehmen auswirken. Zum einen können allfällige nacheheliche Unterhaltszahlungen das Budget des Unternehmers erheblich belasten, und zum anderen gehen durch eine Scheidung bei Selbständigen infolge Splitting Vorsorgeguthaben verloren. Nachfolgende Ausführungen beschränken sich auf eine dritte Möglichkeit der Auswirkung, diejenige auf das eheliche Vermögen im Besonderen, das im Rahmen des Güterrechts verteilt wird.
Das Ehegüterrecht
Das Ehegüterrecht entfaltet seine Wirkungen insbesondere bei der Auflösung der Ehe infolge Scheidung oder Tod eines Ehegatten. Während der Ehe hat das Ehegüterrecht nur beim eher selten anzutreffenden, vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft direkte Auswirkungen. Ansonsten verwalten und nutzen die Ehegatten ihr Vermögen während der Ehe selbstständig und haften auch selber für allfällige Schulden mit ihrem gesamten Vermögen.
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