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Online-Verkauf: Die wichtigsten rechtlichen Punkte im Überblick

Der Online-Handel ist aus der wirtschaftlichen Realität nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen wollen von den Online-Vertriebsmöglichkeiten profitieren und planen oder verfügen bereits über einen Onlineshop. Der folgende Beitrag beleuchtet die zentralen rechtlichen Punkte, die im Online-Verkauf in der Schweiz zu beachten sind. Insbesondere werden einige Praxisbeispiele für die Formulierung von AGB genannt.

29.07.2024 Von: Maximilian Diem
Online-Verkauf

Rechtsgrundlage

Wie für Kaufverträge allgemein finden sich die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Online-Kaufverträge in Art. 184 ff. OR. Zusätzlich zu den Bestimmungen des Obligationenrechts sind in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen zu beachten.

Zustandekommen des Online-Kaufvertrags

Generell unterliegen Kaufverträge keiner Formvorschrift. Kaufverträge können sowohl schriftlich als auch mündlich bzw. konkludent geschlossen werden. Ein Online-Kaufvertrag kann somit digital auch «per Klick» rechtsgültig zustande kommen (Art. 184 Abs. 1 OR). Bedingung ist, dass sich Verkäufer und Käufer über die wesentlichen Punkte des Online-Kaufvertrags einige sind, nämlich den Kaufgegenstand sowie den Kaufpreis.

Die Bedeutung von AGB im Online-Verkauf

Online-Verkaufsverträge werden in der Regel als Massengeschäft abgeschlossen. Es bietet sich in der Praxis daher an, sämtliche nicht zwingenden Bestimmungen des Online-Verkaufsvertrags in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu formulieren.

Musterklausel: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.xxxx.ch abgeschlossen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können.

Die AGB werden in weiterer Folge Vertragsbestandteil. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass dem Käufer vorab die Möglichkeit eingeräumt wird, von den AGB Kenntnis zu erlangen, widrigenfalls die AGB ungültig sind. Gerade im Online-Bereich ist es mittlerweile üblich, dass die AGB mittels Anklickens eines Kontrollkästchens als akzeptiert gelten. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass ohne Anklicken dieses Kontrollkästchens ein Kaufvertrag nicht zustande kommt.

Weitere rechtliche Vorgaben

Widerrufsrecht

Das Schweizer Recht enthält keine Vorgabe betreffend Rücknahmefrist oder Rückgaberecht für versendete Waren. Selbstverständlich steht es dem Verkäufer frei, eine entsprechende Klausel in den AGB zu verwenden. Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die Mitglied des handelverband.swiss sind. Für die Mitglieder greift der Ehrenkodex des Handelsverbands, der ein Rückgaberecht von 14 Tagen vorsieht.

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