
Organisation einer GmbH: Die Organe einer GmbH

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Welche Organe sind bei der GmbH vorgesehen
Bei der GmbH sind folgende Organe von Gesetzes wegen vorgesehen:
- die Gesellschafterversammlung;
- die Geschäftsführung;
- gegebenenfalls die Revisionsstelle.
Die Organisation einer GmbH: Hinweis
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Art. 772 ff. OR geregelt. An verschiedenen Stellen wird auf das Aktienrecht verwiesen. Zudem ist die Handelsregisterverordnung (HRegV) zu beachten.
Welche Befugnisse hat die Gesellschafterversammlung
Der Gesellschafterversammlung stehen im Wesentlichen folgende unübertragbaren Befugnisse zu:
- Festsetzung und Änderung der Statuten;
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern;
- Bestellung und Abberufung der Revisionsstelle;
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts;
- Genehmigung bestimmter Entscheide der Geschäftsführung.
Die Organisation einer GmbH: Hinweis
Die vollständige Aufzählung der unübertragbaren Befugnisse der Gesellschafterversammlung befindet sich in Art. 804 Abs. 2 OR.
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