
Steuerbefreiung von Vereinen: Kriterien für die Steuerbefreiung

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Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Vereinen in der Schweiz
Nachstehend gelten diese wichtigsten Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Vereinen grundsätzlich in allen Kantonen:
- Gemeinnütziger Zweck: Der Verein muss einen gemeinnützigen, kulturellen, wissenschaftlichen oder ähnlich förderungswürdigen nicht-gewinnorientierten Zweck verfolgen. Das bedeutet, dass der Verein aktiv zur Förderung des Gemeinwohls beitragen muss.
- Nichtgewinnstrebigkeit: Der Verein darf nicht primär gewinnorientiert arbeiten. Etwaige Gewinne dürfen nicht an Mitglieder oder Dritte ausgeschüttet werden, sondern müssen für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet werden.
- Selbstlosigkeit: Die Aktivitäten des Vereins müssen selbstlos sein, d.h., sie müssen in erster Linie auf die Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks und nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein.
- Tatsächliche Geschäftstätigkeit: Die tatsächliche Geschäftstätigkeit des Vereins muss mit den in den Statuten festgelegten Zielen übereinstimmen. Die Steuerbehörde nehmen eine detaillierte Prüfung der Aktivitäten und der Buchführung vor, um sicherzustellen, dass der Verein seine gemeinnützigen Ziele verfolgt.
- Öffentlichkeit: Die Leistungen des Vereins müssen einem breiten Personenkreis zugutekommen. Eine Beschränkung auf einen engen Personenkreis, wie zum Beispiel die Mitglieder des Vereins, schliesst die Steuerbefreiung aus.
- Antragstellung: Der Verein muss bei der kantonal zuständigen Steuerbehörde einen formellen Antrag auf Steuerbefreiung. Dieser Antrag muss ausführliche Informationen über den Zweck, die Tätigkeiten und die Finanzen des Vereins enthalten.
- Periodische Überprüfung: Auch nach Erteilung der Steuerbefreiung von Vereinen kann der Status des Vereins periodisch überprüft werden. Der Verein muss daher seine gemeinnützige Tätigkeit kontinuierlich nachweisen können. In der Regel wird die Steuerbefreiung vorerst befristet für zwei bis drei Jahre gewährleistet und anschliessend eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen vorgenommen.
- Externe Revisionsstelle: Die Steuerbehörde kann die Steuerbefreiung von Vereinen der Einsetzung einer externen Revisionsstelle abhängig machen, obwohl der Verein aufgrund der zivilrechtlichen Regelungen nicht dazu verpflichtet wäre. Dies gibt der Steuerbehörde eine zusätzliche Sicherheit und auch eine erhöhte Qualität der Buchführung. Diese ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Es ist wichtig, dass Vereine, die eine Steuerbefreiung in der Schweiz beantragen möchten, sich genau über die spezifischen Anforderungen in ihrem Kanton informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Einhaltung aller Voraussetzungen und die ordnungsgemässe Antragstellung sind entscheidend für den Erfolg des Antrags auf Steuerbefreiung.
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