Rechtsform: Welche Rechtsform passt zu Ihrer Firmengründung?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten oder eine Umstrukturierung ansteht, müssen Sie sich über die Rechtsform Gedanken machen und welche zu Ihrem Unternehmen passt. Denn gerade die richtige Rechtsform ist das A und O bei der Firmengründung, da es eine strategische Entscheidung ist, die sich langfristig auf das gesamte Unternehmen auswirkt. Dabei geht es nicht nur um betriebliche Aspekte, sondern auch um finanzielle und rechtliche Faktoren. Da jede Rechtsform ihre eigenen Merkmale und auch Vor- und Nachteile hat, möchten wir Ihnen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzeigen, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.

19.03.2025
Rechtsform

Mit diesen Auswahlkriterien finden Sie die richtige Rechtsform

Die einzige richtige Rechtsform gibt es im Grunde nicht, da jedes Unternehmen individuell ist und somit auch eine passende Rechtsform benötigt. Welcher der unterschiedlichen Varianten für Ihr Unternehmen die richtige ist, können Sie anhand der nachfolgenden Kriterien sehen:

  • Kapital: Das Kapital unterscheidet sich je nach Rechtsform. Dabei kommt es auf die Kosten für die Gründung, den Kapitalbedarf wie auch auf das vorgegebene Mindestkapital an. Der Kapitalbedarf sollte daher für die nächsten Jahre genau im Auge behalten werden, damit Sie die richtige Entscheidung bei der Rechtsform treffen.
  • Risiko / Haftung: Ist das Risiko hoch, das Ihr Unternehmen mit sich bringt, sollten Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erwägung ziehen. Denn je höher das Risiko, desto mehr spricht für eine GmbH.
  • Unabhängigkeit: Der Handlungsspielraum ist, je nach Rechtsform, mehr oder weniger stark eingegrenzt. Dabei sollten Sie beachten, ob Sie das Unternehmen allein gründen oder einen Partner an Ihrer Seite haben möchten.
  • Steuern: Die Steuern spielen bei den verschiedenen Rechtsformen eine grosse Rolle. Während hohe Gewinne bei Kapitalgesellschaften niedriger besteuert werden, sind sie bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften höher. Darüber hinaus müssen Sie auch überlegen, ob das Unternehmen und Sie als Eigentümer zusammen oder getrennt besteuert werden möchten.
  • Soziale Sicherheit: Dieser Punkt ist besonders wichtig. Insbesondere dann, wenn Sie eine Einzelfirma gründen möchten. Denn Arbeitslosigkeit ist bei dieser Variante nicht versichert und bedeutet, dass Sie freiwillig in einer Pensionskasse beitreten sollten, um sich abzusichern. Bei einer AG oder GmbH gelten Sie als angestellt und sind somit auch sozialversichert.

Die verschiedenen Rechtsformen in der Schweiz im Überblick

Einzelunternehmen bzw. Einzelfirma

Das Einzelunternehmen zählt zu den beliebtesten Rechtsformen und für Personen, die allein eine kaufmännische Tätigkeit ausüben, nahezu perfekt. Zum einen sind die Kosten relativ gering, die dabei anfallen. Zum anderen ist aber auch der bürokratische Aufwand überschaubar. Ein weiterer Vorteil eines Einzelunternehmens ist, dass Sie ein sehr hohes Mass an Freiheit haben. Wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile. Eine Einzelfirma bringt auch eine grosse finanzielle Verantwortung mit sich.

Vorteile: Die Gründung des Einzelunternehmens ist sehr einfach. Darüber hinaus behalten Sie die volle Kontrolle über das Unternehmen und müssen sich nicht mit anderen Partnern abstimmen.

Nachteile: Sie haften mit Ihrem persönlichen Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Einzelfirma. Zudem verfügen Einzelunternehmen oft nur über sehr begrenzte finanzielle Ressourcen. Gleiches gilt für Personal.

Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft ist die häufigste Rechtsform in der Schweiz. Im Grunde ist bei der Einzelfirma keine eigentliche Gründung nötig. Zudem benötigen Sie auch kein Mindestkapital, um eine einfache Gesellschaft zu gründen. Bei einer einfachen Gesellschaft sind Sie aber nicht allein. Hierbei muss es sich um mindestens zwei Personen handeln. Diese Rechtsform dient meist auch als Vorstufe für Umstrukturierungen eines Unternehmens, also wenn Sie klein anfangen und sich dann vergrössern möchten. Denn bei der einfachen Gesellschaft handelt es sich häufig um einen zeitlich begrenzten Zusammenschluss, in dem Sie ein gemeinsames Ziel erreichen möchten. Die Gesellschafter haften unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Vorteile: Die Gründung ist einfach und sie wird gerne genutzt, wenn Sie klein anfangen und sich vergrössern möchten.

Nachteile: Die Gesellschafter haften für alle Verbindlichkeiten der gesamten Gesellschaft.

Kollektivgesellschaft

Möchten Sie mit zwei oder mehreren natürlichen Personen ein Unternehmen führen, welches nach kaufmännischen Regeln geführt wird, wird dies als Kollektivgesellschaft angesehen. Dabei ist die Kollektivgesellschaft nicht steuerpflichtig und verfügt über keine juristische Person. Gleichzeitig ist diese Form der Gesellschaft sehr stark vom Inhaber abhängig und die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.

Vorteile: Eine einfache Gründung ohne Mindestkapital ist möglich und die Kollektivgesellschaft ist nicht steuerpflichtig.

Nachteile: Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen und es gibt einen Rechtsträger. Somit laufen alle Verträge auf die Gesellschafter.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Mindestkapital beträgt dabei 20.000 CHF. Bei der GmbH entsteht keine persönliche Haftung, da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die GmbH unterliegt der Doppelbesteuerung und die Gesellschafter werden ins Handelsregister eingetragen.

Vorteile: Es besteht nur eine beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Darüber hinaus ist diese Form der Gesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.

Nachteile: Es ist ein Eintrag ins Handelsregister nötig und es besteht die Verpflichtung zur Buchführung und Revision.

Eingetragene Genossenschaft (Gen)

Für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft sind sieben Mitglieder (Genossenschaftler) notwendig. Sie wird zur Förderung gemeinschaftlicher Interessen gegründet und ist ein wirtschaftlicher Verein. Die Genossenschaftsmitglieder haften nicht für das Unternehmen.

Vorteile: Eine Genossenschaft hat eine flexible Kapitalstruktur ohne Mindestkapital. Die Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt.

Nachteil: Durch die demokratische Entscheidungsfindung kann es bei komplexen Entscheidungen zu Schwierigkeiten kommen. Der Verwaltungsaufwand durch Versammlungen und Statuten ist hoch. Auch die begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten sind zu bedenken.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit. Das Mindestkapital beträgt 100.000 CHF, wobei mindestens 50.000 CHF einbezahlt sein müssen. Die Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen und die Besteuerung gleicht einer GmbH.

Vorteile: Die Aktionäre haften nicht mit dem Privatvermögen. Die AG ist vor allem für grössere Unternehmen und Investoren geeignet.

Nachteile: Der Gründungsaufwand wie auch das Mindestkapital sind hoch. Es besteht eine Verpflichtung zur Buchführung und Revision und auch die Verwaltung ist sehr aufwendig.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. Sie muss dabei mindestens aus einem Vollhafter (Komplementäre) und einem Teilhafter (Kommanditisten) bestehen. Wie der Name schon sagt, haften Vollhafter mit dem gesamten Privat- und Gesellschaftsvermögen und der Teilhafter nur mit der Kapitaleinlage.

Vorteile: Die Gründung ist sehr einfach und es ist kein Mindestkapital erforderlich.

Nachteile: Komplementäre haften unbeschränkt und es besteht, bei Überschreitung von Umsatzgrenzen, eine Buchführungspflicht. Die Kommanditgesellschaft ist wenig verbreitet.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Übersicht bei der Entscheidung der Rechtsform helfen konnten.

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