Auftragsähnliche Verhältnisse
Neben dem einfachen Auftrag gibt es auftragsähnliche Verhältnisse wie beispielsweise Dienstleistungsvertrag, Treuhandvertrag, Mandatsvertrag und andere, zum Teil gesetzlich nicht genannte Vertragstypen. Wie beim Auftrag besteht bei den auftragsähnlichen Verhältnissen im Gegensatz zum Arbeitsvertrag kein Subordinationsverhältnis. Neben den gesetzlich genannten Vertragstypen gibt es Mischformen und auch Vertragsarten, die gesetzlich nicht konkret geregelt sind, was unter Umständen bedeutet, dass die Qualifikation eines Vertrages nicht immer einfach ist.