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Neuerungen Sozialversicherungen: Dies sind die aktuellen Zahlen

Im Sozialversicherungsbereich waren und sind diverse Revisionen wie auch bevorstehende Änderungen omnipräsent. Zu nennen ist hier beispielsweise die Einführung der 13. AHV-Altersrente per 2026. Ebenfalls eine vertiefte Auseinandersetzung erfordern die zahlreichen Neuerungen Sozialversicherungen, die per 1. Januar 2025 anstanden.

06.01.2025 Von: Marco Riedi
Neuerungen Sozialversicherungen

Neuerungen Sozialversicherungen

AHV

Auf den 1. Januar 2025 wurden die AHV-/ IV-Renten erhöht. Neu gelten folgende Rentenbeträge bei vollständiger Beitragsdauer: 

  • Minimale Altersrente CHF 1260.–
  • Maximale Altersrente CHF 2520.–
  • Maximale Ehepaarrente CHF 3780.– 


Als Folge dieser Anpassung wurden in der AHV auch die Beträge für die Hilflosenentschädigung angepasst: 

  • Hilflosenentschädigung (leicht, Auszahlung nur zu Hause) CHF 252.–
  • Hilflosenentschädigung (mittel) CHF 630.–
  • Hilflosenentschädigung (schwer) CHF 1008.– 


Auf der Beitragsseite erfahren sowohl die Mindestbeiträge wie auch die sinkende Beitragsskala für Selbstständigerwerbende dementsprechende Änderungen: 

  • Mindestbeiträge AHV/IV/EO: CHF 530.–
  • Mindestbeiträge AHV/IV für freiwillige Versicherung1: CHF 1010.–
  • Untere Lohngrenze bei Selbstständigerwerbenden CHF 10 100.–, obere Grenze bei CHF 60 500.–. 


Der Maximalbeitragssatz bleibt dabei bei 10,0% bestehen.

Beispiel
Eine Frau, geboren am 16. Juni 1961, wird im Jahr 2025 das Referenzalter erreichen. Ohne die Regelungen der AHV21 wäre sie ab dem 1. Juli 2025 berechtigt, eine ordentliche AHV-Altersrente zu beziehen. Da für ihren Jahrgang jedoch neu das Referenzalter von 64 Jahren und drei Monaten gilt, hat sie ab dem 1. Oktober 2025 Anspruch auf ihre ordentliche AHV-Altersrente

Neuerungen Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen für 2025 (Stand 16.09.2024)

AHV-Altersrenten (pro Monat)% der maximalen AHV-AltersrenteAb 01.01.2025 in CHFBis 31.12.2024 in CHF
Minimale Altersrente50%1 260.–1 225.–
Maximale Altersrente100%2 520.–2 450.–
Maximale Ehepaarrente (zwei Renten)150%3 780.–3 675.–
AHV-/IV-/EO-BeiträgeAb 01.01.2025Bis 31.12.2024
Unselbstständigerwerbende (in % vom AHV-Bruttolohn)  
AHV8,7%8,7%
IV1,4%1,4%
EO0,5%0,5%
Total:10,60%10,60%
Hälfte der Beiträge zulasten Arbeitnehmende
Selbstständigerwerbende  
Total AHV/IV/EO vom AHV-Bruttolohn (max. Beitragssatz)10,00%10,00%
AHV/IV/EO sinkende Beitragsskala – untere GrenzeCHF 10 100.–CHF 9 800.–
AHV/IV/EO sinkende Beitragsskala – obere GrenzeCHF 60 500.–CHF 58 800.–
Mindestbeiträge  
Mindestbeiträge AHV/IV/EOCHF 530.–CHF 514.–
Mindestbeiträge Freiwillige AHV/IVCHF 1 010.–CHF 980.–

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