Ergänzungsleistungen (EL): Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
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Was sind Ergänzungsleistungen (EL) ?
Überbrückungsleistungen aus Ergänzungsleistungen (EL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen (EL) zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Ergänzungsleistungen (EL), die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Wann besteht ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen?
Überbrückungsleistungen können Personen erhalten, die
- im Monat, in dem sie 60 Jahre alt werden, oder danach ausgesteuert werden;
- mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz versichert waren, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag sowie eine gewisse Einkommenshöhe erzielt haben; sowie
- nicht mehr als 50 000 Franken (Alleinstehende) oder 100 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, wobei selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt werden;
- den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA haben
- anerkannte Ausgaben haben, die ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen (wirtschaftliche Voraussetzung).
Wie hoch sind Überbrückungsleistungen?
Bei den Überbrückungsleistungen handelt es sich um Bedarfsleistungen. Sie bestehen aus der jährlichen Überbrückungsleistung und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag (Stand 2025) von CHF 45 225.– (Alleinstehende) bzw. CHF 67 838.– (Ehepaare).
Krankheits- und Behinderungskosten werden jährlich bis zu einem Betrag von maximal CHF 5000.– (Alleinstehende) bzw. CHF 10 000.– (Ehepaare) vergütet, sofern der maximale Betrag der Überbrückungsleistungen nicht erreicht wird.
Wie werden die jährlichen Überbrückungsleistungen berechnet?
Die jährlichen Überbrückungsleistungrn entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Das Merkblatt 5.03 enthält eine Übersicht, was als anerkannte Ausgaben gilt und welche Einnahmen angerechnet werden. Überbrückungsleistungen sind in ihrer Höhe begrenzt (CHF 45 225.- für alleinstehende Personen, CHF 67 838.- für Ehepaare).
Fazit
Die Ergänzungsleistungen (EL) leisten einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung und zur Vermeidung von Armut, insbesondere für ältere Arbeitslose, die keine ausreichenden Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts haben.