Sozialversicherungsbeiträge 2023/2024
AHV/IV/EO: 5,300% Arbeitnehmerbeitrag (gleich viel bezahlt der Arbeitgeber).
ALV: 1,100% Arbeitnehmerbeitrag bis CHF 148 200.–. Lohnbestandteile über CHF 148 200.– sind nicht versichert, es bestand bis 2022 aber noch eine reduzierte Beitragspflicht (sogenanntes Solidaritätsprozent). Der Beitragssatz betrug bis 2022 1,00 % (je 0,50 % Arbeitgeber und Arbeitnehmende). Ab 1.1.2023 ist das Recht auf die Erhebung des Solidaritätsprozents von Gesetzes wegen weggefallen.
UVG: Obligatorium bis CHF 148 200.–Jahresverdienst, Prämie für Berufsunfall zulasten des Arbeitgebers. Die Nichtberufsunfall-Versicherung ist ab acht Wochenstunden obligatorisch.
BVG: Obligatorium von CHF 22 050.– bis CHF 88 200.– Jahreseinkommen. Koordinationsabzug CHF 25 725.–. Minimal versicherter Lohn CHF 3675.–, maximal CHF 62 475.–, Prämie für Risikoversicherung ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres, Prämie für Altersvorsorge ab 1.1. nach Vollendung des 24. Altersjahres, Arbeitgeber zahlt mind. gleich viel wie Arbeitnehmende, plus 0,125% Arbeitgeberbeitrag für den Sicherheitsfonds vom koordinierten Lohn.
Krankentaggeldversicherung: Die Hälfte darf den Arbeitnehmenden vom Lohn abgezogen werden.