Entwicklung Pensionskasse: Alternative zu eigenständigen Pensionskassen
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Einleitung zur Entwicklung Pensionskasse
In vielen Unternehmen, in welchen vor Jahrzehnten noch über 500 Arbeitnehmende beschäftigt wurden, ist die Stellenanzahl wegen der Technisierung und Digitalisierung massiv gesunken. Vielen pensionierten Mitarbeitenden stehen weniger aktiv versicherte Arbeitnehmende gegenüber. Dazu kommen Langlebigkeit, anhaltend tiefe Zinssätze und wiederholte Kurseinstürze an den Börsen. Diese Situation hat Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (BVG).
Als Faustregel galt lange Jahre für mittlere Unternehmen mit einem Mitarbeiterbestand ab 500 als erste Wahl die firmeneigene Pensionskasse. Grosszügige Konditionen und Leistungen waren vorgesehen. Gestiftet vom Patron und paritätisch verwaltet durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.
Niemand dachte an eine Reduktion des Mitarbeiterbestandes, an unrentablere Geldanlagen und einen Anstieg der Lebenserwartung. Der Kurs war auf Wachstum ausgerichtet. Heute fürchten Arbeitgeber Sanierungsbeiträge, wenn ihre Pensionskasse in eine Unterdeckung gerät, und scheuen das Anlagerisiko.
Aktuelle Entwicklung Pensionkasse
Es gibt insgesamt 1 320 Vorsorgeeinrichtungen, von denen 1 119 registriert und dem BVG unterstellt sind. Die restlichen Vorsorgeeinrichtungen betreiben vor- oder überobligatorische Vorsorge. Die Vermögensanlagen der Pensionskassen belaufen sich auf 1.129 Milliarden Franken. Diese Summe setzt sich aus direkten und kollektiven Vermögensanlagen, Obligationen, Aktien, Immobilien, alternativen Anlagen und flüssigen Mitteln zusammen. Die Zahl der aktiven Versicherten beträgt 4.736.943, während 1.342.487 Personen Leistungen beziehen (z. B. Altersrenten oder Kapitalleistungen). Im Jahr 2023 wurden Leistungen in Höhe von 48,1 Milliarden Franken ausgezahlt. Davon entfielen 25,6 Milliarden Franken auf Altersrenten, 1,98 Milliarden Franken auf Invalidenrenten und 14,96 Milliarden Franken auf Kapitalleistungen bei Pensionierung.
Lebenserwartung in der Schweiz
Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts erhöhte sich die Lebenserwartung der Männer bei ihrer Geburt um 2,9 Jahre auf 80 Jahre, diejenige der Frauen um 1,7 Jahre auf 84,47 Jahre.
Die deutliche Zunahme der Lebenserwartung der Männer lässt sich in erster Linie mit der geringeren Sterblichkeit der Männer im Rentenalter erklären. Die rückläufige Sterbewahrscheinlichkeit bei den Personen ab 65 Jahren war für mehr als die Hälfte des Anstiegs der Lebenserwartung sowohl der Männer als auch der Frauen bei ihrer Geburt verantwortlich.
Lebenserwartung
2003 | 2013 | 2023 | |
Bei der Geburt | |||
Männer | 78.0 | 80.5 | 82.2 |
Frauen | 83.2 | 84.8 | 85.8 |
Im Alter von 30 Jahren | |||
Männer | 49.1 | 51.4 | 53.0 |
Frauen | 53.8 | 55.3 | 56.4 |
Im Alter von 50 Jahren | |||
Männer | 30.2 | 32.2 | 33.7 |
Frauen | 34.5 | 35.8 | 36.8 |
Im Alter von 65 Jahren | |||
Männer | 17.5 | 19.1 | 20.3 |
Frauen | 21.0 | 22.1 | 22.8 |
Im Alter von 80 Jahren | |||
Männer | 7.6 | 8.4 | 9.1 |
Frauen | 9.3 | 10.0 | 10.6 |
Mindestumwandlungssatz
Der Mindestumwandlungssatz schreibt vor, wie das Altersguthaben im Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters (aktuell 65 für Männer und 64 für Frauen) in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Obligatorium) in eine Rente umzurechnen ist. Aktuell beträgt er 6,8 Prozent.
Verzinsung des Altersguthabens
Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dabei orientiert er sich an der Renditeentwicklung unterschiedlicher Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Immobilien. Für Altersguthaben, die außerhalb des obligatorischen Teils liegen und zur überobligatorischen beruflichen Vorsorge gehören, entscheidet hingegen das oberste Organ der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung über die Verzinsung. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1,25 %.
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Anlagerendite
Das vorteilhafte Marktumfeld wirkte sich positiv auf die 28 überprüften teilautonomen Pensionskassen aus, die im Durchschnitt eine Rendite von 5,3 % erzielten. Diese lag jedoch unter dem Pictet Index BVG-25plus, der bei 6,7 % lag. Ohne Berücksichtigung von Ausreißern bewegte sich die Performance der meisten Kassen im Bereich zwischen 4 % und 8 %.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Vergleich nicht risikoadjustiert ist. Pensionskassen passen ihre Anlagestrategien an ihre individuelle Risikofähigkeit, die Risikobereitschaft der beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie an ihre zukünftigen Erwartungen an. Verschiedene Faktoren beeinflussen dabei das Risikoprofil eines Portfolios, wie die Aktienquote, der Anteil an Immobilien, die Allokation in alternative Anlagen, nicht abgesicherte Fremdwährungspositionen und die durchschnittliche Restlaufzeit des Obligationenbestands.
Arten von Vorsorgeeinrichtungen
In der zweiten Säule können verschiedene Institutionen als Gründerinnen von Vorsorgestiftungen auftreten und Vorsorgelösungen anbieten (Lebensversicherungen, Banken, Stiftungen des Arbeitgebers und weitere, wie unabhängige Stiftungen). Worin unterscheiden sie sich?
Autonome Vorsorgeeinrichtungen
Eine autonome Vorsorgeeinrichtung muss juristisch vom Arbeitgeber unabhängig sein. Sie trägt alle versicherungstechnischen Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität und Tod selbst. Ausserdem tätigt sie die Kapitalanlagen selbstständig.
Teilautonome Vorsorgeeinrichtungen
Teilautonome Vorsorgeeinrichtungen verwalten die Alterskapitalien in der Regel selbst, sichern jedoch die Risiken Tod und/oder Invalidität über Rückversicherungsverträge ab. Deckungslücken auf der Anlageseite und Langlebigkeit müssen von den angeschlossenen Unternehmen und den versicherten Personen selbst getragen werden.
Je vorsichtiger die Risiken Tod und Invalidität kalkuliert und tarifiert werden, desto höher die monatlichen Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende.
Sammelstiftungen
Anstelle einer firmeneigenen Pensionskasse schliessen sich viele KMU einer Sammelstiftung an, entweder einer autonomen oder einer teilautonomen Sammelstiftung, oder sie entschliessen sich zum Anschluss an eine Sammelstiftung einer Lebensversicherungsgesellschaft.
Die einzelnen Unternehmen bilden bei einer Sammelstiftung je ein individuelles Vorsorgewerk mit eigener Rechnung und einem eigenen Deckungsgrad.
Vollversicherung
Mit einer Vollversicherung können sich ein Arbeitgeber und seine Arbeitnehmenden vor Unterdeckung und allfälligen Sanierungs massnahmen schützen. Dieser Versicherungsschutz kostet aber und reduziert später die Altersrente der in den Ruhestand tretenden Arbeitnehmenden.
Das Vollversicherungsmodell wird von den Lebensversicherungsgesellschaften angeboten. Es deckt sämtliche Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität und Tod und ebenso das Anlagerisiko ab. Der Versicherer garantiert ständig eine hundertprozentige Deckung des Vorsorgevermögens.
Heute ist es schwierig, einen Anbieter für eine Vollversicherung zu finden. Es stehen gerade noch fünf Versicherer zur Verfügung: Allianz, Basler, Helvetia, Swiss Life und Pax. Gewählt haben die Vollversicherung rund 130 000 Betriebe mit knapp einer Million versicherten Personen. Die Bereitschaft der Anbieter, Neugeschäfte abzuschliessen, sinkt. Auch bestehende Verträge sind gefährdet, weil sie durch die Versicherer unter Umständen nicht mehr erneuert werden, wie vor ein paar Jahren durch die Axa-Winterthur.
Gemeinschaftsstiftungen
In einer Gemeinschaftsstiftung sind mehrere Vorsorgeeinrichtungen angeschlossen, ohne aber ein selbstständiges Vorsorgewerk zu bilden. Das Vorsorgevermögen verfügt über einen einheitlichen Deckungsgrad und für alle angeschlossenen Arbeitgeber ein einheitliches Vorsorgereglement.
Welche Lösung eignet sich für KMU?
Vollversicherungen sind für ein KMU praktisch und ohne Risiken. Sie sind teuer aber und schmälern die Altersrenten. Die Zukunft wird Richtung teilautonome Stiftungen gehen. Die Risiken Tod und Invalidität werden rückversichert.
Die berufliche Vorsorge ist eine Versicherung. Bei Versicherungen zählt das Gesetz der grossen Zahl. Das gilt im Vorsorgefall sowohl für das Risiko Langlebigkeit als auch für das Anlagerisiko. Je grösser das Anlagevermögen, umso höher die Anlagerendite, also die Beiträge des dritten Prämienzahlers.
Die Zukunft wird wohl Richtung teilautonome Vorsorgeeinrichtungen weisen. Sei es bei einer Versicherungsgesellschaft oder bei einer unabhängigen Stiftung, die für die Risiken Tod und Invalidität zu einem günstigen Tarif rückversichert ist und tiefe Verwaltungskosten aufweist.
Wenn Sie einen Wechsel ihres Anschlussvertrages in Betracht ziehen, beachten Sie den Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung über die letzten Jahre.