Weka Plus

UVG-Zusatzversicherung: Versicherte Personen und Risiken

Die UVG-Zusatzversicherung bietet eine wertvolle Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung (UVG) und schliesst Versicherungslücken, die im UVG bestehen. Sie wird von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten und kann sowohl als Kollektiv-Versicherung für Unternehmen als auch als Einzel-Versicherung abgeschlossen werden. Der Deckungsumfang und die Leistungen sind flexibel gestaltbar. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Personen versichert werden können, welche Risiken gedeckt sind und welche Besonderheiten bei der Prämienberechnung gelten.

10.04.2025 Von: Ralph Büchel
UVG-Zusatzversicherung

Übersicht UVG-Zusatzversicherung

Die UVG-Ergänzungsversicherung – oder wie sie auch häufig genannt wird, die UVG-Zusatzversicherung – wird von den privaten Versicherungsgesellschaften im Rahmen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) betrieben. Sie soll die Versicherungslücken schliessen, welche das UVG für die obligatorisch oder freiwillig Versicherten offenlässt. Die UVG-Zusatzversicherung wird entweder als Kollektiv-Versicherung, welche ein Arbeitgeber für seine Angestellten abschliessen kann, oder als Einzel-Versicherung, in welcher sich der einzelne Arbeitnehmer versichern kann, angeboten. Deckungsumfang und Höhe der Versicherungsleistungen können zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer frei vereinbart werden. Die SUVA darf keine UVG-Ergänzungsversicherungen anbieten. SUVA-unterstellte Betriebe oder bei der SUVA freiwillig Versicherte können sich aber bei einer privaten Versicherungsgesellschaft zusätzlich versichern lassen.

Die Versicherungsprodukte der einzelnen Versicherungsgesellschaften können sich stark unterscheiden. Die Hauptleistungen – Heilbehandlung und Kostenvergütungen, Taggeld, Invaliditätskapital und Todesfallkapital – werden aber von den meisten Versicherern nach den gleichen Grundsätzen angeboten. Diese sollen nachfolgend aufgezeigt werden.

Wünschen sich Selbständigerwerbende zu versichern, ohne dass sie gleichzeitig Arbeitnehmer mit in die Versicherung einschliessen wollen oder können, ist ihnen der Abschluss einer Kollektiv-Versicherung allerdings verwehrt. Sie können sich dann im Rahmen einer Einzel-Unfallversicherung absichern. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen hat, die sich aber trotzdem über das Obligatorium hinaus versichern lassen wollen(siehe Abbildung: Übersicht UVG-Zusatzversicherung). 

Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung beträgt max. CHF 148 200.–

Versicherte Personen

Der Arbeitgeber hat die freie Wahl, ob er in der UVG-Zusatzversicherung alle Arbeitnehmer seines Betriebes oder nur bestimmte Personengruppen zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung (UVG) versichern lassen will. Werden nur die Mitglieder der Direktion oder die Zeichnungsberechtigten des Betriebes oder lediglich Arbeitnehmer, deren Lohn den nach UVG geltenden Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (CHF 148 200.– ) übersteigt, versichert, spricht man auch von Kaderversicherung.

Freiwillig UVG-Versicherte

Der Arbeitgeber und/oder seine nicht obligatorisch zu versichernden Familienmitgliedern, können sich in der kollektiven UVG-Ergänzungsversicherung mitversichern lassen,

  • sofern sie freiwillig der gesetzlichen Unfallversicherung nach UVG beigetreten sind;
  • in der Ergänzungsversicherung gleichzeitig weitere Arbeitnehmer versichert werden.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren