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Unfallzusatzversicherung: Diese Leistungen sind versichert

Während Sozialversicherungen klar gesetzlich geregelt sind, bieten private Versicherungsverträge viel Gestaltungsfreiheit. Bei der UVG-Ergänzungsversicherung und der Unfallzusatzversicherung lohnt sich eine genaue Prüfung, da sie entscheidende Lücken in der Unfallversicherung schliessen können – etwa bei Heilungskosten, Taggeldern oder Lohnausfällen. Ein gezielter Vergleich der Angebote hilft, den optimalen Schutz zu wählen.

15.04.2025 Von: Ralph Büchel
Unfallzusatzversicherung

Leistungen der Unfallzusatzversicherung

Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen bestehen für private Versicherungsverträge nur wenige gesetzliche Bestimmungen, welche die Versicherungsleistungen regeln. Grundsätzlich wird es den Parteien, also den Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden, den Versicherungsnehmern, überlassen, wie sie die Einzelheiten der Versicherungsleistungen regeln wollen.

AVB und ZB

Das Hauptgewicht der vertraglichen Regelungen liegt bei den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die meistens durch Zusätzliche Bedingungen (ZB) – welche teilweise auch Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) genannt werden – und allenfalls durch Besonderen Bestimmungen (BB) ergänzt werden. Dementsprechend vielfältig sind die verschiedenen Versicherungsprodukte auf dem Markt und die Kosten der Leistungen. Prämienunterschiede zwischen mehreren Offerten finden ihre Begründung häufig im unterschiedlichen Leistungsumfang.

Besonderes

Es ist im Besonderen darauf zu achten, dass die UVG-Ergänzungsversicherung ihre Leistungen für Heilungskosten und Taggelder ebenso lange erbringt wie der UVG-Versicherer oder die Militärversicherung.

Heilungskosten

Die Heilungskostenversicherung der UVG-Ergänzungsversicherung ergänzen die Pflegeleistungen und Kostenvergütungen gemäss Unfallversicherungsgesetz und die entsprechenden Leistungen der Militärversicherung. Solange nach UVG oder MVG-Pflegeleistungen und Kostenvergütungen erbracht werden, übernimmt der UVG-Ergänzungsversicherer die nachstehenden Kosten insoweit, als sie die gesetzlichen Leistungen übersteigen (Zusatzversicherung):

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