Weka Plus

Taggeld bei Unfall: Berechnung des Taggelds

Erleidet ein Arbeitnehmende einen Unfall dann wird in aller Regel die obligatorische Unfallversicherung (UVG) leistungspflichtig. In der obligatorischen Unfallversicherung werden Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Wie sieht der Versicherungsschutz des Arbeitgebenden aus und wie wird das Taggeld berechnet? Diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

01.01.2023 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Taggeld bei Unfall

Berechnung der Taggeldleistungen

Berechnungsbasis für die Berechnung des Taggeldes ist der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn inklusive Naturalleistungen. Eingerechnet werden noch nicht ausbezahlte Lohnbestandteile, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wie beispielsweise der Anteil des 13. Monatslohns, zugesicherte Boni, Dienstaltersgeschenke usw. Es ist deshalb wichtig, dass in der Unfallmeldung alle Lohnbestandteile aufgeführt werden. Massgebend ist immer der Bruttolohn, d. h. der Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge für AHV/IV/
EO/ALV usw.

Bei Auszubildenden, die aufgrund eines Lehrvertrages beschäftigt werden, ist der effektive Lohn massgebend. Hingegen gilt für Praktikanten, Volontäre und zur Abklärung der Berufswahl tätige Personen (z. B. Schnupperlehrlinge) ein Mindestlohn von CHF 82.– pro Tag ab vollendetem 20. Altersjahr und CHF 41.– pro Tag vor vollendetem 20. Altersjahr, sofern der tatsächliche Verdienst nicht über diesen Ansätzen liegt. Es handelt sich um 10% resp. 20% des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes (Art. 23 Abs. 6 UVV). Die Deklaration ist in Kapitel 3.18.1 nachzulesen.

Berechnungsregeln für das Taggeld bei Unfall

Das Taggeld wird für jeden Tag, einschliesslich Sonn- und Feiertage, ausbezahlt. Der vor dem Unfall bezogene Lohn wird auf ein volles Jahr umgerechnet. Aufgrund des Jahreslohnes kann der Taggeldansatz pro Kalendertag nach folgender Formel berechnet und auf fünf Rappen aufgerundet werden:

Taggeld-Berechnung (Art. 25 Abs. 1 UVV)

Das Taggeld wird mit folgender verbindlichen Formel berechnet: 

Berechnungsbeispiel: Monatslohn

Berechnungsbeispiel: Studenlohn

Hat die Heilbehandlung mindestens drei Monate gedauert und wäre der Lohn in dieser Zeit um mindestens 10% – z. B. wegen Reallohnerhöhungen, Beförderungen, usw. –erhöht worden, wird der massgebende Lohn für die Zukunft neu bestimmt. Das maximale Taggeld beträgt: CHF 148 200.– / 365 × 80% = CHF 324.80.

Beginn und Ende des Taggeldanspruchs

Der Anspruch auf Taggeld entsteht am dritten Kalendertag nach dem Unfalltag, sofern der Versicherte infolge des Unfalles voll oder teilweise arbeitsunfähig ist. Für den Unfalltag und zwei Folgetage wird kein Taggeld ausbezahlt («Karenztage»). Bei beruflichen Erkrankungen gilt entweder das Datum der ersten Arztkonsultation oder das Datum der Arbeitsniederlegung als «Unfalltag».

Praxisbeispiel: Unfall am Montag, 4. Mai, am Abend auf dem Nachhauseweg: Taggeld ab Donnerstag, 7. Mai Unfall am Mittwoch, 6. Mai, früh morgens: Taggeld ab Samstag, 9. Mai

Ob am Unfalltag noch gearbeitet wurde oder nicht, spielt für die Berechnung des Taggeldes keine Rolle. Der Anspruch endet mit dem Wiedererlangen der vollen Arbeitsfähigkeit (beziehungsweise mit dem Beginn einer Rente oder mit dem Tod des Versicherten). Wenn der Verunfallte wieder arbeitsfähig ist, jedoch zur ärztlichen Behandlung stundenweise der Arbeit fernbleiben muss, kann für diese Ausfallstunden ebenso Taggeld beansprucht werden. Ausnahme: während der 3 Karenztage wird kein Taggeld geleistet, folglich auch nicht für Ausfallstunden.

UVG-Zusatzversicherung

Freiwillig kann der Arbeitgeber zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung (UVG) eine UVG-Zusatzversicherung abschliessen. Ein solcher Versicherungsvertrag untersteht nicht dem Sozialversicherungsrecht, sondern dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Durch eine UVG-Zusatzversicherung können Taggeldzahlungen während der Wartefrist von zwei Tagen zu 90 oder 100% des versicherten Verdienstes vereinbart werden. Zusätzlich möglich ist, auch nach Einsetzen der Taggelder durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) statt 80%, 90% oder 100% Lohnfortzahlung zu versichern. Von weiterer Bedeutung sind die Überschusslöhne (Löhne über dem Höchstbetrag des obligatorisch versicherten Höchstbetrages von CHF 148 200.–). Schliesslich bieten viele UVG-Zusatzversicherungen die Übernahme von gewissen Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) an.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren