Leistungsträger: Arbeitsverhinderung durch Unfall – so wickeln Sie den Fall richtig ab
Passende Arbeitshilfen
Schritt 1: Sie klären die Grundlagen (Personendaten,Versicherungsschutz etc.) ab
In Ihrem Unternehmen sind im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) alle Mitarbeitenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. So auch ihr Mitarbeitender Adrian A., dessen Personendaten folgende sind:
Name: | Adrian A. |
Geburtsdatum: | 1.1.1980 |
Zivilstand: | verheiratet |
Kinder: | 2 |
Beruf: | Liftmonteur |
Arbeitgeber: | XXX |
Lohn: | CHF 5 000.- x 13, zuzüglich 2 Kinderzulagen à 200.- |
Nun klären Sie ab, welche Leistungsträger in Ihrem Unternehmen unter Vertrag stehen. Grundsätzlich bieten seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) per 1.1.1984 nebst der Suva auch Privatversicherungen, Unfall- oder Krankenkassen Versicherungsschutz an. In Ihrem Unternehmen gelten folgende Bestimmungen für den Versicherungsschutz bei Unfall von Mitarbeitenden.
UVG-Versicherung | Höhe des Betrages |
---|---|
Suva | UVG-Basis |
Krankenkasse: Y | nur obligatorische Grundversicherung |
Lebensversicherung: X | Tod: CHF 100 000.- Invlidenrente: CHF 24 000.- (Wartefrist: 1 Jahr) Prämienbefreiung nach drei Monaten |
BVG: | inkl. Prämienbefreiung nach drei Monaten |
Durch die obligatorische Unfallversicherung (Nichtberufsunfall) für Mitarbeitende ab 8 Wochenstunden, ist der Unfall oft doppelt versichert. Mitarbeitende, welche bei ihrer privaten Krankenkasse die Unfalldeckung ausschliessen wollen, verlangen deshalb eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Schritt 2: Sie informieren sich über den Unfallhergang und melden den Unfall der Versicherung
Unfallhergang
Nach jedem Unfall trifft den Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber die primäre Meldepflicht. So informiert Sie Ihr Mitarbeitender Adrian A., dass er am 1.1.2014 beim Skifahren an völlig ungefährlicher Stelle stürzte. Er wurde ins Krankenhaus transportiert, da er sich am Ellbogen verletzte, der operiert und danach therapiert werden muss. Zudem bittet Sie Herr A. um Zusendung einer Bestätigung der Unfalldeckung, da er die Unfalldeckung bei seiner privaten Krankenkasse ausschliessen möchte.
Verschiedene Leistungsträger stellen ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Gemäss dem Unfallschein, der im Besitz von Herrn A. ist und von ihm an Sie gefaxt wurde, kann er nach 9 Monaten seine Arbeit wieder vollumfänglich aufnehmen und wird für 4 Monate zu 50 % arbeitsunfähig sein. Eine Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt auf dem Unfallschein eingetragen. Teilarbeitsfähige haben die volle Arbeitszeit einzuhalten, es sei denn, der Arzt schreibe aus medizinischen Gründen etwas anderes vor. Eine vom Arzt ohne Bemerkungen eingetragene Arbeitsunfähigkeit von 50% bedeutet also eine 50%ige Leistung ganztags. Ist der versicherten Person aus gesundheitlichen Gründen lediglich eine halbtägige Arbeit zumutbar, muss der Arzt dies vermerken.
Beachten Sie, dass der Unfallschein nicht als Anerkennung einer Leistungspflicht durch den Unfallversicherer gilt.
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