Krankentaggeldversicherung Schweiz: Leistung nach Wartefrist
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Die Krankentaggeldversicherung kann nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) oder als privatrechtlicher Versicherungsvertrag gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) abgeschlossen werden.
Nach OR Art. 324a muss die abgeschlossene Krankentaggeldversicherung mit der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht gleichwertig sein.
Unbestritten ist, dass bei Bestehen einer Krankentaggeldversicherung, welche mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert wird, während zwei Jahren Taggeldleistungen erbringt und die Taggelder 80% des versicherten Verdienstes ausmachen, als gleichwertig gilt. Dabei können ein bis drei Karenztage einzel- oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbart werden. Karenztage bedeuten, dass den Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht für diese Tage trifft.
Hier wir die Lohnfortzahlung gemäss 324a Abs. 4 OR abgebildet.
Wartefrist
Meist ist versicherungsvertraglich eine Wartefrist vorgesehen, d. h. die Taggeldleistungen der Krankentaggeldversicherung werden erst nach Ablauf der Wartefrist ausgerichtet. Dabei kann es sich beispielweise um 14, 30, 90 oder 180 Tage handeln.
Häufige Frage ist, welche Lohnfortzahlung den Arbeitgeber während einer Wartefrist
trifft.
Praxisbeispiel:
Muriel Sommer ist während 20 Tagen arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber hat eine Krankentaggeldversicherung mit einer Wartefrist von 30 Tagen abgeschlossen. Hat sie Anspruch auf den vollen Lohn oder nur auf 80%?
Während der Wartefrist hat der Arbeitgeber den Lohn auszurichten. Arbeitsvertraglich kann vereinbart sein, dass sich die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers während der Wartefrist auf 80% des Lohnes beschränkt. Dabei ist zu beachten, dass 80% Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer eine empfindliche Lohneinbusse bedeutet. Im Gegensatz zum KTG ist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers sozialversicherungspflichtig, wodurch das Einkommen des Arbeitnehmers tatsächlich um 20% tiefer ausfällt. Diese Einbusse ist ab dem Leistungsbeginn der KTG-Versicherung bedeutend geringer, weil keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geschuldet sind. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, während der Wartefrist eine volle Lohnfortzahlung zu prüfen. Gemäss Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Basel-Stadt sind ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung 100% Lohnfortzahlung während der beschränkten Dauer gemäss Skala zu leisten. Es empfiehlt sich deshalb, den Umfang der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers schriftlich zu regeln.
Passende Produkt-Empfehlungen
Krankentaggeldversicherung Schweiz nach KVG
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die dazugehörende Verordnung (KVV) enthalten Bestimmungen zur freiwilligen Krankentaggeldversicherung.
Diese Vorschriften sind bei der Vertragsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Wesentlicher Bestandteil eines Vertrags bilden zudem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder das Reglement des Krankenversicherers.
Wesentlich ist im Besonderen, dass grundsätzlich auch das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die dazugehörige Verordnung (ATSV) zur Anwendung gelangen.
Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbaren das versicherte Taggeld. Sie können die Deckung auf Krankheit und Mutterschaft beschränken. Dies im Unterschied zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, welche das Unfallrisiko immer subsidiär mitversichert.
Krankentaggeldversicherung Schweiz nach VVG
Die meisten Kollektiv-Krankentaggeldversicherungen werden nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) abgeschlossen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um einen privatrechtlichen Vertrag mit grosser Parteiautonomie. Der Versicherungsvertrag darf nicht gegen die zwingenden oder halbzwingenden Bestimmungen des VVG verstossen. Die Bestimmungen des KVG und des ATSG hat er nicht einzuhalten.
Im Unterschied zur Krankentaggeldversicherung nach KVG gewähren VVG-Verträge in der Regel Taggeldleistungen während 730 Tage pro Leistungsfall, und nicht während 720 Tagen innert 900 Tagen für sämtliche Erkrankungen. Damit eignen sich Krankentaggeldversicherungen nach VVG besonders für die Koordination mit den Invalidenrenten aus der beruflichen Vorsorge (BVG).
Unterschiede KVG/VVG
Leistungen
Ein Unterschied zur Krankentaggeldversicherung nach KVG kann bei privatrechtlichen Verträgen auch darin bestehen, dass nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Taggeldleistungen an die versicherte Person bis zum Ablauf der 730 Tage weiterhin ausgerichtet werden, ohne dass zwingend ein Übertritt in die Einzelversicherung notwendig ist. Es gibt aber auch Versicherungsbedingungen, welche über die Kündigung hinaus nur noch während einer gewissen Dauer (180 oder 360 Tage) Taggeldleistungen erbringen.
Gesundheitsvorbehalte
Verlangt der Privatversicherer beim Eintritt neuer Arbeitnehmenden eine Gesundheitsdeklaration, ist diese selbstredend wahrheitsgetreu auszufüllen. Werden Tatsachen, welche dem Arbeitnehmenden bekannt sind oder bekannt sein müssten, verschwiegen oder falsch mitgeteilt, entfällt der Versicherungsschutz im Leistungsfall, sofern dieser in einem ursächlichen Zusammenhang mit der verschwiegenen oder unrichtig mitgeteilten Tatsache steht.