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Pensionskasse: Diese Kriterien sind für Modelgruppenbildungen zentral

Aus Arbeitgebersicht stellt der Abschluss eines Vertrages für Pensionskasse vorerst einen Kostenfaktor dar. Man muss sich aber bewusst sein, dass das richtige und ausreichende Einrichten eines Modells der Pensionskasse nicht nur aus Kostenüberlegungen erfolgen darf. Vielmehr ist eine gut ausgebaute Vorsorge mit persönlichen Optimierungsmöglichkeiten für viele Arbeitsnehmende eine attraktive Lohnkomponente.

15.08.2023 Von: Tony Z'graggen
Pensionskasse

Die Ausgestaltung eines Modells

Tatsache ist: In den letzten Jahren ist die Ausgestaltung des Modells der Pensionskasse bei Anstellungsgesprächen zu einem wichtigen Faktor geworden. Insbesondere im Kaderbereich und im höheren Lohnsegment interessiert dieser Punkt vermehrt.

Speziell sollte darauf geachtet werden, dass bei der Gruppenbildung den Interessen der Versicherten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen entsprochen wird. Fehlen wesentliche in der Branche übliche Elemente, kann dies aus Sicht des Bewerbers zu einem Killerkriterium werden.

Die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse

Schematisch können die Interessensgruppen aufgrund zwei massgebender Kriterien separiert werden, nämlich dem Alter und der Lohnhöhe.

Bei vielen (besonders jüngeren) Arbeitsnehmenden geniesst das Vorsorgesparen (noch) keine hohe Priorität. Die Beiträge werden oft als belastende zusätzliche Lohnkosten empfunden. Jüngere Arbeitsnehmende interessieren sich mehr für eine gute Absicherung im Leistungsfall. In diesen Gruppen ist deshalb auf eine ausreichende Risikoabdeckung zu achten.

Das Interesse an zusätzlichen Vorsorgesparmöglichkeiten nimmt erst mit fortschreitendem Alter zu. Die wichtigste Bedingung, damit solche Möglichkeiten überhaupt genutzt werden können, ist eine genügende Liquidität. Dieser Punkt ist sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch aus Sicht des Arbeitsnehmenden beim Ausgestalten des Models der Pensionskasse zu beachten.

Die vorgesehenen Kriterien

Die Verordnung führt in Art. 1c BVV 2 die möglichen Kriterien für eine Kategorienbildung auf:

  • Anzahl Dienstjahre
  • die ausgeübte Funktion
  • die hierarchische Stellung im Betrieb
  • das Alter
  • die Lohnhöhe

Die beiden sinnvollsten Kriterien

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass von den genannten Faktoren im Wesentlichen zwei von Bedeutung sind.

  • Lohnhöhe: Bekanntlich muss für allfällige Vorsorgeoptimierungen die entsprechende Liquidität vorhanden sein, und diese hängt oft von der Lohnhöhe ab
  • Alter: Es lässt sich allerdings feststellen, dass dieses Attribut oft nicht verwendet wird. Dabei ändern sich die Ansprüche an die Vorsorge in der Regel mit fortschreitendem Lebensalter. Nicht zuletzt darum sollte dieses Kriterium einbezogen werden. Generell gilt, dass sich mit Hilfe der beiden Elemente Lohnhöhe und Alter in den allermeisten Fällen sinnvolle Kategorien bilden lassen.

Die Privatkriterien

Die Kriterien-Aufzählung in Art. 1c Abs. 1 BVV 2 gilt nicht abschliessend. Deshalb bleibt die Frage offen, welche weiteren Faktoren allenfalls akzeptiert werden. Umstritten ist, ob Charakteristika, die rein auf persönlichen Verhältnissen wie Zivilstand oder Anzahl Kinder basieren, für die Zuteilung ausschlaggebend sein dürfen. Dies wird nur teilweise bejaht.

Das Heranziehen solcher Kriterien hätte den Vorteil, dass insbesondere betreffend der Berechnung von Hinterlassenenversicherungen bedürfnisgerechter vorgegangen werden könnte. Auch in Sachen Abänderung bzw. Anpassung der Begünstigtenordnung könnte ein solches privatorientiertes Merkmal sinnvoll sein. Dennoch sind derartige Zuteilungskriterien in der Praxis kaum anzutreffen.

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