Koordinierter Lohn BVG: Berechnungsbeispiele

Der koordinierte Lohn BVG ist ein entscheidender Faktor für die Berechnung der beruflichen Vorsorge. In diesem Beitrag lesen Sie alles über den Koordinationsabzug und die versicherten Lohnanteile.

20.01.2025 Von: Ralph Büchel
Koordinierter Lohn BVG

Koordinierter Lohn BVG: Berechnungsbeispiel

Pensum100%
Alter in Kalenderjahr38
Anstellungsdauer Monate12
Monatslohn bei 100%4 800
13. Monatslohnja
Risikoversicherung?ja
Altersparen?ja
Koordinierter Lohn35 940
Jahreslohn62 400
Koordinationsabzug26 460

Versicherte Personen nach BVG

Dem BVG obligatorisch unterstellt sind Arbeitnehmende, welche

  • den BV-Mindestlohn von CHF 22 680.– (Stand 2025) oder mehr verdienen
  • für mehr als drei Monate angestellt sind
  • die altersmässigen Voraussetzungen erfüllen

Koordinierter Lohn BVG

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen von mehr als CHF 22'680.– erzielen, unterliegen dem obligatorischen BVG. Dieser Betrag entspricht 6/8 einer maximalen AHV-Jahresrente (6/8 × 12 × CHF 2520.–). Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Personen mit einem geringeren Einkommen allein mit der AHV-Rente auskommen können.

Der obligatorisch anrechenbare Jahreslohn nach BVG ist nach oben auf CHF 90'720.– begrenzt (3 × 12 × CHF 2520.–). Der sogenannte Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460.– (7/8 × 12 × CHF 2520.–). Der versicherte oder koordinierte Lohn ergibt sich, indem der Koordinationsabzug vom Jahreseinkommen abgezogen wird, wobei Mindest- und Höchstgrenzen gelten:

  • Der minimal versicherte Lohn beträgt CHF 3780.– (1,5 × CHF 2520.–).
  • Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 64'260.– (CHF 90'720.– abzüglich CHF 26'460.–).

Auf dieser Grundlage wird der für die berufliche Vorsorge versicherte Verdienst berechnet.

Koordinierter Lohn BVG Berechnung

Jahreslohnversicherter Lohn (Stand 2025)
CHF 0.–bis 22 680.– CHF 0.–
CHF 22 680.–bis 30 240.– CHF 3780.–
CHF 30 240.–bis 90 720.–Jahreslohn minusCHF 26 460.–
CHF 90 720.–und mehr CHF 64 260–

Die Reglemente bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, bestimmte Lohnbestandteile, die AHV/IV/EO/ALV-beitragspflichtig sind, von den BVG-Leistungen auszuschliessen. Dazu zählen beispielsweise unregelmässige Nacht- und Überstundenzulagen, freiwillige Gratifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Auch Lohnerhöhungen, die während des Jahres erfolgen, werden teilweise nicht in die Berechnung einbezogen.

Beispiele für den obligatorisch versicherten (koordinierten) Jahreslohn:

Jahreslohn50 000.–95 000.–30 000.–23 000.–22 000.–
Koordinationsabzug26 460.–26 460.–26 460.–26 460.–nicht versichert
Differenz23 540.–68 540.–3 540.––3 460.–
Koordinierter Lohn / Jahr23 540.–64 260.–3 780.–3 780.–
Erläuterung MaximumMinimumMinimum< 22 680.–

Massgebender Lohn BVG 

Der anrechenbare Jahreslohn entspricht grundsätzlich dem AHV-pflichtigen Lohn. Vorsorgeeinrichtungen können jedoch in ihren Reglementen davon abweichen, indem sie gelegentlich anfallende Lohnbestandteile ausschliessen und eine Vorausdeklaration des Lohns für das gesamte Versicherungsjahr vorsehen (gemäß Art. 7 Abs. 2 BVG und Art. 3 Abs. 1 BVV2).

Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, bestimmte AHV/IV/EO/ALV-beitragspflichtige Lohnbestandteile von den BVG-Leistungen auszunehmen, wie zum Beispiel unregelmässige Nacht- und Überstundenzulagen, freiwillige Gratifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ebenso können Lohnerhöhungen, die während des Jahres erfolgen, teilweise unberücksichtigt bleiben.

Da das BVG jedoch nur den Ausschluss von unregelmässigen Lohnbestandteilen zulässt, müssen alle regelmässig anfallenden Lohnbestandteile, die innerhalb der Versicherungsgrenze von CHF 90'720.– liegen, versichert werden. Dazu gehören regelmässig gezahlte Nachtzulagen sowie Naturalleistungen wie der Privatanteil eines Geschäftsautos oder vergünstigte Firmenwohnungen.

Fazit Koordinierter Lohn BVG

Der koordinierte Lohn BVG spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der beruflichen Vorsorge. Die korrekte Berechnung des koordinierten Lohns nach den gesetzlichen Vorgaben ist wichtig, um eine faire und effiziente Vorsorge sicherzustellen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich dieser Regelungen bewusst sein, um mögliche Lücken zu vermeiden und die Altersvorsorge langfristig zu optimieren.

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