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Einkauf in die Pensionskasse: Informationen und Tipps für Versicherte

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse verbessert den Vorsorgeschutz im Alter und schliesst damit allfällige Vorsorgelücken. Ausserdem bringt ein freiwilliger Einkauf auch steuerliche Vorteile mit sich (ein Einkauf in die Pensionskasse kann zusätzlich zu den Beiträgen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden).

09.09.2024 Von: Roland Städeli
Einkauf in die Pensionskasse

Dieser zusätzliche, freiwillige Beitrag des Versicherten ist möglich, falls noch eine Vorsorgelücke respektive ein Einkaufspotential besteht und erfolgt in Ergänzung zu den ordentlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.

Neben der Verbesserung der Leistungen im Alter können sich je nach Reglement der Pensionskasse auch die Risikoleistungen (Invalidität und Todesfall) erhöhen.

Beim Einkauf in die Pensionskasse gibt es ein paar wesentliche Punkte die es zu beachten gilt. Mit den nachfolgenden Informationen, möchten wir Ihnen die wesentlichsten Punkte, welche es zu beachten gilt, aufzeigen.

Wie berechnet sich die maximal mögliche Einkaufssumme?

Ein Einkaufspotential, respektive eine Vorsorgelücke, kann z.B. durch fehlende Beitragsjahre (Auslandaufenthalt, Ausbildung, Kinderpause), Lohnerhöhungen im Laufe der beruflichen Karriere, Reglementsänderungen in der Pensionskasse, Stellenwechsel, Scheidung etc. entstehen.

Der maximal mögliche Einkaufsbetrag entspricht der Differenz zwischen dem theoretisch möglichen Altersguthaben (Altersguthaben, welches sich ergeben hätte, wenn der Versicherte ab dem frühestmöglichen Alter dem aktuellen Vorsorgeplan, mit dem aktuell versicherten Lohn angehört hätte) und dem effektiv vorhandenen Altersguthaben.

  • Allfällige noch bestehende Freizügigkeitsguthaben auf Freizügigkeitskonti oder –policen im Rahmen der 2. Säule, welche noch nicht in die Pensionskasse übertragen wurden, müssen zusätzlich zum vorhandenen Altersguthaben in der Pensionskasse angerechnet werden.
  • Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit höhere Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen als Angestellte mit Pensionskasse. Sofern während einer gewissen Zeit als Selbständigerwerbender in der Säule 3a anstelle in der 2. Säule vorgesorgt wurde, wird ein Teil des Säule 3a-Guthabens im Sinne vorhandenes Altersguthaben an die Einkaufssumme angerechnet.

Die meisten Pensionskassen führen den maximal möglichen Einkaufsbetrag auf dem Vorsorgeausweis auf. Es ist zu empfehlen, falls ein Einkauf geplant ist, frühzeitig mit der Pensionskasse Kontakt aufzunehmen (Berechnung des genauen Betrages, welche Formalitäten sind einzuhalten – Formulare, welche genaue Zahlungsverbindung ist zu verwenden etc.).

Wenn kein ordentlicher Einkauf mehr möglich und das Einkaufspotential ausgeschöpft ist, besteht heute in den meisten Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit einen zusätzlichen Einkauf in eine vorzeitige Pensionierung zu tätigen. Dies mit dem Ziel die Leistungen bei einer vorzeitigen Pensionierung an diejenigen bei ordentlicher Pensionierung anzugleichen. Hier ist im speziellen darauf zu achten, dass bei Weiterversicherung (Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung) das reglementarische Leistungsziel höchstens um 5% überschritten werden darf. Ein allfällig übersteigender Teil des Guthabens bleibt in der Pensionskasse und steht dem Versicherten nicht zur Verfügung.

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