BVG-Reform: Diese Massnahmen umfasst die Reform

Am 22. September 2024 stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab. Diese Reform hat das Ziel, die Finanzierung der zweiten Säule zu verbessern, das Rentenniveau zu sichern und die Absicherung von Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu stärken. Ein Referendum wurde gegen diese Reform ergriffen.

26.08.2024 Von: Ralph Büchel
BVG-Reform

Die berufliche Vorsorge, auch zweite Säule genannt, ist für viele Menschen eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge (AHV). Während ihres Berufslebens sparen sie gemeinsam mit ihren Arbeitgebern in die Pensionskasse ein, um später eine Rente zu erhalten. Gesetzlich ist festgelegt, wie viel Rente pro gespartem Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Aufgrund niedriger Erträge an den Finanzmärkten und einer steigenden Lebenserwartung ist die Finanzierung der Renten im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge jedoch nicht mehr ausreichend gesichert. Besonders betroffen sind Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder geringfügig mehr anbieten.

Ein weiteres Problem betrifft Personen mit geringem Einkommen, die später nur eine sehr kleine oder gar keine Pensionskassenrente erhalten. Besonders viele Frauen sind davon betroffen, da sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit niedrigen Löhnen tätig sind.

Die BVG-Reform sieht Massnahmen vor, um die zukünftigen Renten besser zu finanzieren und die Renten für Geringverdiener zu erhöhen. Diese Gruppen und ihre Arbeitgeber müssen dafür künftig höhere Beiträge zahlen. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Pensionskassen bereits mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen bieten, werden von der Reform wenig betroffen sein. Bereits pensionierte Personen sind von den Änderungen nicht betroffen.

Die wichtigsten Massnahmen im Überblick 

Senkung des Umwandelungssatzes

Der Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe bestimmt, wird von 6,8% auf 6,0% gesenkt, um die finanzielle Belastung der Pensionskasse aufgrund der höheren Lebenserwartung und niedrigerer Erträge zu mindern. Bundesrat und Parlament haben jedoch Ausgleichsmassnahmen beschlossen, um Rentenkürzungen möglichst zu verhindern. 

Um geringere Einkommen besser abzusichern, wird der Koordinationsabzug, also der nicht versicherte Teil des Lohns, von einem festen Betrag auf 20% des Lohns gesenkt. Dadurch sind 80% des Lohns versichert, was vor allem bei niedrigen Einkommen zu höheren Renten führt, da auf einer höheren Basis gespart wird.

Als zweite Ausgleichsmassnahme wird ein lebenslanger Rentenzuschlag für Personen, die in den 15 Jahren nach Inkrafttreten der Reform in Renten gehen, eingeführt, um die Auswirkungen des gesenkten Umwandlungssatzes abzumildern.

Verbesserung der Vorsorge bei tiefen Einkommen und bei Teilzeitarbeit

Um die berufliche Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen zu verbessern, wird die Eintrittsschwelle für den Zugang zur Versicherung von 22 050 Franken auf 19 845 Franken gesenkt. 

Tiefere Sparbeiträge für ältere Arbeitnehmende

Um ältere Beschäftigte nicht zu benachteiligen, werden die Beitragssätze für ältere Arbeitnehmer gesenkt und für jüngere leicht erhöht. Dies soll dazu beitragen, dass ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden.

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