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Die IV-Früherfassung: Eingliederung vor Rente

Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt das Prinzip «Eingliederung vor Rente». Die Massnahmen der Früherfassung und Frühintervention dabei, drohende Invalidität frühzeitig zu erkennen und geeignete Schritte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt einzuleiten. Doch wie funktioniert die Früherfassung genau? Wer kann eine Meldung machen. Und welche Massnahmen folgen daraus? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der IV-Früherfassung.

13.02.2025 Von: Ralph Büchel
IV-Früherfassung

Eingliederung

Eingliederung vor Rente

Dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» wird bei arbeitsunfähigen Personen seit 1.1.2008 mit den Massnahmen der IV-Früherfassung (Art. 3a ff. IVG) zum Durchbruch verholfen werden. Mit diesen soll der Eintritt einer Invalidität verhindert und der bisherige Arbeitsplatz inner- oder ausserhalb des bisherigen Betriebes erhalten bleiben.

Früherfassung und Frühintervention dauern in der Regel sechs, maximal zwölf Monate.

Die Früherfassung und Frühintervention sind präventive Mittel der IV um Personen mit ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität rasch zu erfassen.

IV- Früherfassung

Ziel

Ziel der IV-Früherfassung ist es, arbeitsunfähige Personen zu erfassen, die ein Invaliditätsrisiko aufweisen, um eine androhende Invalidität zu vermeiden. Es ist wichtig, dass so früh wie möglich mit der IV-Stelle in Kontakt getreten wird, wenn aus gesundheitlichen Gründen in die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist und die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht. Mit der Früherfassung wird der IV die Möglichkeit gegeben, früh zu intervenieren und auch präventiv tätig zu sein.

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