IV berechnen: Diese Leistungen gibt es durch die berufliche Vorsorge

Langdauernde Arbeitsunfähigkeit kann zu einem Anspruch auf Invalidenleistungen führen. In der beruflichen Vorsorge (BVG) sind für Invalidität ebenfalls Leistungen vorgesehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Invalidität definiert ist, wie Sie die IV berechnen und was es zur Zahlung kommt.

24.01.2025 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
IV berechnen

IV berechnen – komplexe Ausgangslage

Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder länger dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. Massgeblich ist also nicht die vom Hausarzt bestätigte Arbeitsunfähigkeit, sondern der ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten.

Rentenleistungen bei Invalidität

Im BVG-Minimum beginnt der Rentenanspruch im gleichen Zeitpunkt wie der Anspruch auf die Rente der Invalidenversicherung (IV), also frühestens zwölf Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, welche zur Invalidität führt. Reglementarisch kann der Rentenanspruch aufgeschoben werden, solange Taggeldleistungen anderer Versicherungsträger mindestens 80% des versicherten Verdienstes betragen und diese Leistungen durch den Arbeitgeber mindestens zur Hälfte finanziert worden sind (Art. 26 BVV2). Die Leistungen aus BVG sind grundsätzlich bei Unfall und Krankheit zu erbringen. Sie werden mit den Rentenleistungen der anderen Sozialversicherer (Invaliden und Unfallversicherungen) koordiniert. Die Invalidenrenten werden gekürzt, wenn sie zusammen mit diesen anderen Leistungen 90% des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.

Bei Unfall und Berufskrankheit gehen die Leistungen der Invalidenversicherugen und der Unfallversicherung den Leistungen aus der beruflichen Vorsorge vor. 

Für überobligatorische Leistungen kann das Reglement vorsehen, dass bei Unfallinvalidität keine Rentenleistungen ausgerichtet werden. Geschuldet ist aber allenfalls eine Rentenleistung
aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, sofern die Leistungen der IV und der Unfallversicherung (UVG) zusammen nicht 90% des mutmasslich entgangenen Verdiensts abdecken.

Das Rentensystem der obligatorischen beruflichen Vorsorge beruht auf jenem der IV mit dem stufenlosen Rentensystem, und es beginnt mit einer Viertelsrente bei 40% IV-Grad und ab 70% IV-Grad eine ganze Rente. 

Das Reglement kann auch im obligatorischen Teil eine Besserstellung vorsehen, indem bereits bei einem Invaliditätsgrad von unter 40% eine Rente ausgerichtet wird. Gelegentlich finden sich Reglementsbestimmungen, wonach die Rente dem exakten Invaliditätsgrad entspricht. 

IV-Rente berechnen

Die gesetzliche Berechnung der gesetzlichen Invalidenrente im Beitragsprimat folgt folgender Formel:

Altersguthaben zum Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf die Invalidenrente
+ Altersgutschriften bis AHV-Alter (allerdings ohne Zinsen)
× Rentenumwandlungssatz 6,8%
= Rente (entsprechend dem Invaliditätsgrad)

Das Fehlen der künftigen Verzinsung der Altersgutschriften führt gerade bei jüngeren Invaliden zu einer relativ kleinen BVG-Invalidenrente. Entsprechend sehen viele Reglemente vor, dass nicht der Berechnung nach BVG gefolgt, sondern ein gewisser Prozentsatz des rentenberechtigten Lohns als Invalidenrente ausgerichtet wird (z. B. 40% des AHV-pflichtigen Lohns). Das führt regelmässig zu einer wesentlich höheren Invalidenrente. Die Invalidenleistungen sind in diesen Fällen nach dem Leistungsprimat gestaltet.

Werden Risikoleistungen (Tod und Invalidität) nach dem Leistungsprimat, die Altersleistungen dagegen nach dem Beitragsprimat berechnet, spricht man von einer Vorsorgeeinrichtung mit Duo-Primat oder Misch-Primat.

Ende des Leistungsanspruchs

Invalidenrenten werden lebenslänglich ausgerichtet. Bei erreichen des Referenzalters hat keinen Einfluss auf die BVG Invalidenrenten. Reglementarisch kann aber eine Umwandlung
einer Invalidenrente in eine (mindestens der obligatorischen Invalidenrente entsprechend hohe) Altersrente vorgesehen werden.

Fazit IV berechnen

Die berufliche Vorsorge sichert bei Invalidität finanzielle Unterstützung und orientiert sich dabei am Invaliditätsgrad sowie den reglementarischen Vorgaben. Die genaue Rentenhöhe lässt sich durch die IV berechnen, um den individuellen Anspruch präzise zu bestimmen und eine verlässliche Absicherung zu gewährleisten

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