AHV-Kinderrente: Voraussetzungen und Höhe der Rente

Passende Arbeitshilfen
Kinderrenten
Art. 17/25 BVG
Versicherte, denen eine Alters- oder Invalidenrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Kinderrente in Höhe der Waisenrente.
AHV-Kinderrente
Pensionierte, die noch für ein minderjähriges Kind zu sorgen haben, erhalten bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr des Kindes eine AHV-Kinderrente. Die Alters-Kinderrente wird bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr ausgerichtet, sofern das Kind noch in der Ausbildung oder mindestens zu 70% invalid ist. Sie beträgt pro Kind 20% der Altersrente.
Die Alters-Kinderrenten werden an den Bezüger der Altersrente überwiesen.
Altersleistungen | |
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Alters-Kinderrente | je 20% |
Invaliden-Kinderrente
Invalide, die noch für ein minderjähriges Kind zu sorgen haben, erhalten bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr des Kindes eine Kinderrente. Die Invaliden-Kinderrente wird bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr ausgerichtet, sofern das Kind noch in der Ausbildung oder mindestens 70% invalid ist.
Invalidenrente | |
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Invaliden-Kinderrente | je 20% |
Tod des Rentenbezügers
Nach dem Tod des Rentenberechtigten erhalten die Kinder die Alters-Kinderrente als Waisenrente bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie noch in Ausbildung sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.