Weka Plus

AHV im Ausland: Weiterführung der obligatorischen AHV/IV

Ist eine Person in mehreren Staaten versichert gewesen, so erhält sie von den jeweiligen Staaten für die zurückgelegte Versicherungszeit eine Teilrente. Reicht die Versicherungszeit in einem Staat nicht zur Begründung eines Rentenanspruches aus, werden die Versicherungszeiten, welche in den anderen Staaten geleistet wurden, angerechnet. Lesen Sie nachfolgend, wann die AHV im Ausland weiterhin gilt.

06.03.2025 Von: Ralph Büchel
AHV im Ausland

Weiterführung der obligatorischen AHV/IV

Grundsatz

Erwerbstätige im Ausland sind grundsätzlich nicht mehr in der AHV/IV obligatorisch versichert. Unter gewissen Voraussetzungen jedoch können sie aber weiterhin der obligatorischen AHV/IV unterstellt bleiben, sodass die AHV im Ausland weiterhin gilt.

Die Voraussetzungen sind:

  • Lohnzahlung durch Schweizer Arbeitgeber/Arbeitnehmende, die nur einen Teil ihres Lohnes im Ausland von ihrem Schweizer Arbeitgeber erhalten, können die obligatorische Versicherung nur dann weiterführen, wenn ihr Arbeitgeber auch Beiträge auf jenen Lohn ausrichtet, der vom ausländischen Unternehmen ausbezahlt wird.
  • die ununterbrochene Versicherteneigenschaft in der AHV/IV vor der Weiterführung während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahre
  • Einverständnis des Schweizer Arbeitgebers.

Einfluss auf andere Sozialversicherungen

Führt ein Arbeitnehmer die obligatorische AHV/IV weiter, bleibt er den anderen schweizerischen Sozialversicherungen ebenfalls unterstellt, im Besonderen auch dem Familienzulagengesetz, der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG).

Wird die obligatorische AHV/IV weitergeführt, so ist auch die freiwillige Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge (BVG) möglich.

Doppelunterstellung

Die Weiterführung der obligatorischen AHV/IV hat keinen Einfluss auf den Versicherungsstatus im Sozialversicherungssystem des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird: Eine Doppelunterstellung ist nicht auszuschliessen.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren