Recruiting: Arbeitsrechtliche Stolpersteine
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Recruiting und Datenschutz
Ein potentieller Kandidat ist noch kein Bewerber und ein Bewerber ist noch kein Arbeitnehmer, mit dem gegenseitige vertragliche Rechte und Pflichten bestehen. Dennoch müssen in rechtlicher Hinsicht verschiedene Themen berücksichtigt werden, insbesondere datenschutzrechtliche Fragen sowie Aspekte hinsichtlich unlauteren Wettbewerbs. Datenschutzrechtlich darf die (spätere) Arbeitgeberin Daten über einen Arbeitnehmenden nur bearbeiten, soweit die Daten dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (Art. 328b OR). Daneben muss die Arbeitgeberin auch die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einhalten.
Active Sourcing
Beim Active Sourcing werden öffentlich verfügbare Quellen wie Websites und soziale Netzwerke ausgewertet und Listen mit möglichen Kandidaten gebildet. Eine solche Suche nach möglichen Kandidaten erfordert eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Datenschutzrechtlich stellt sich vor allem die Frage, ob eine solche Bearbeitung zulässig ist.
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