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KI im Recruiting: Künstliche Intelligenz als Spielveränderer

Diskriminative KI-Modelle, die sich auf die Klassifizierung und Analyse von Daten konzentrieren, sind seit längerer Zeit in der Forschung und in praktischen Anwendungen etabliert. So auch im Personal- und Talentmanagement. Generative KI-Anwendungen hingegen, die neue Inhalte erzeugen können, haben in den letzten Jahren grössere Fortschritte gemacht, insbesondere durch Entwicklungen in den Bereichen maschinelles Lernen und neuronale Netzwerke. Eine Übersicht.

12.08.2024 Von: Thomas Bigliel, Kathrin Neumüller
KI im Recruiting

Auch wenn «künstliche Intelligenz» (KI) seit dem Launch 2022 der wohl bekanntesten KI-Anwendung, ChatGPT, einen regelrechten Goldrausch erfuhr, so ist der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt nicht neu. Auch im Personal- und Talentmanagement ist der Einsatz von KI seit Jahren weitverbreitete Praxis. Dank des Einsatzes von KI können grosse Mengen an Bewerbungen effizient auf eine überschaubare und handhabbare Anzahl reduziert werden. Wurde diese Vorselektion früher noch durch Menschen erledigt, werden eingehende Bewerbungen in vielen Unternehmen automatisch nach passenden Stichworten überprüft. Diese algorithmischen Empfehlungssysteme identifizieren geeignete Bewerber*innen, indem sie deren Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrungen analysieren, um zu bestimmen, ob diese für die jeweilige Rolle relevant sind. Diese Art von KI, die darauf abzielt, zwischen Klassen und Kategorien zu unterscheiden, wird als diskriminative KI bezeichnet. Sie klassifiziert Bewerber*innen in «geeignet» oder «nicht geeignet», indem sie Lebensläufe screent oder Eignungstests bewertet.

Die Neuheit der generativen KI

Während diskriminative KI-Anwendungen schon länger in verschiedenen Branchen genutzt werden, erschliessen sog. generative KI-Modelle neue Anwendungsfelder, die über die reine Datenanalyse und -klassifizierung hinausgehen. Neben der Analyse und Klassifizierung von Daten sind generative KI-Modelle zusätzlich in der Lage, neue Inhalte in Form von Texten, Tabellen, Bildern und anderen Medienformaten zu generieren, was ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten eröffnet. Einige der potenziellen Anwendungsfälle von KI im Recruiting umfassen beispielsweise die Generierung von Stellenanzeigen oder die automatisierte Kommunikation mit Bewerber*innen. So können auf der Grundlage von Profilen potenzieller Kandidat*innen massgeschneiderte Inhalte und spezifische Rückfragen generiert werden, was dazu beiträgt, den Rekrutierungsprozess effizienter und zielgerichteter zu gestalten. Auch KI-generierte Arbeitsverträge, die speziell auf die Anforderungen und Vereinbarungen einer bestimmten Position abgestimmt sind, sind theoretisch denkbar. Allerdings ist dies mit gewissen Einschränkungen hinsichtlich der Rechtssicherheit verbunden. Generell ist beim Einsatz von diskriminativer und generativer KI darauf zu achten, dass diese auf verantwortungsvolle und rechtskonforme Weise eingesetzt werden. Dabei werden auch immer mehr ethische Überlegungen eine Rolle spielen. Fest steht: Die Nutzung von generativen KI-Modellen in HR-Prozessen verspricht eine signifikante Steigerung der Effizienz.

DER ROBOTER, DER LERNT UND DENKT
Generative KI-Anwendungen wie ChatGPT sind mehr als nur smarte Chat-Roboter. Es ist ein neuronales, lernfähiges Netzwerk. Was sich wie Science-Fiction anhört, ist bereits heute mehr Science als Fiktion. KI-Anwendungen der neuesten Generation funktionieren wie ein menschliches Hirn. Sie lernen und bilden selbstständig neue Verknüpfungen. Für ChatGPT heisst das, dass die Software nicht nur Worte basierend auf einer erlernten Wahrscheinlichkeitsverteilung aneinanderreiht, sondern mit jeder Eingabe und jedem neuen Text auch dazulernt. In der Forschung werden solche Modelle als Large Language Models (LLM) bezeichnet. Die Technologie dahinter heisst Machine Learning (ML).

Wie verändern ChatGPT & Co. das Talentmanagement in Organisationen?

Es ist absehbar, dass Anbieter*innen von Bewerbungsmanagementsoftware und E-Recruiting-Tools in Zukunft vermehrt auf KI-Elemente zurückgreifen werden. Waren es bislang eher grössere Unternehmen, die KI-gestützte Systeme für das automatisierte Screening von Bewerber*innen eingesetzt haben, so werden in Zukunft auch KMU vereinfachten Zugang auf mächtige Werkzeuge zur Vorselektion und automatisierten Einschätzung von Bewerber*innen haben.

Frei zugängliche KI-Systeme, wie ChatGPT, können dazu verwendet werden, die Eignung von Bewerber*innen für eine Stelle zu bewerten. Durch Analyse und Vergleich von Stellenbeschreibungen mit Hunderten von Lebensläufen kann die KI relevante Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen identifizieren und eine Erstempfehlung aussprechen. Dieser Prozess ermöglicht eine objektive, datengesteuerte Bewertung, die Zeit spart und potenzielle Voreingenommenheiten sogar reduzieren kann. Solche Systeme können Personalverantwortlichen helfen, schnell die am besten geeigneten Kandidaten zu identifizieren, was den Rekrutierungsprozess potenziell effizienter macht. Hierzu ein Beispiel. Wenn man eine Stellenausschreibung als Fliesstext in die Eingabemaske von ChatGPT (Version 4.0) einfügt und die CVs der Bewerber*innen hochlädt, so ist es möglich, mit ChatGPT eine qualifizierte, KI-gestützte Erstauswahl zu treffen. Ein möglicher Prompt (Input von Benutzer*innen) an dieser Stelle ist beispielsweise: «Screene die folgenden CVs im Hinblick auf die folgende Stelle und vergleiche die Bewerber anhand ihrer Eignung für das Stelleninserat. Erstelle eine tabellarische Gegenüberstellung der besten fünf Profile». Probieren Sie es anhand fiktiver Daten doch selbst aus – das Ergebnis ist frappant. Damit ist generative KI also in der Lage, Hunderte von CVs innerhalb von Sekunden zu screenen und zu verarbeiten. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung von KI-Applikationen, insbesondere bei der Auswertung von Lebensläufen und anderen personenbezogenen Daten, die Vertraulichkeit und der Datenschutz der Bewerber*innen gewährleistet werden müssen. Machen Sie sich vor der Verwendung von KI-Systemen mit den Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters vertraut und beachten Sie sowohl rechtliche als auch betriebsinterne Vorgaben und Regelungen.

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