Suchtprävention: Wie Betriebe Suchtprobleme angehen sollten

Ein Betrieb ist für die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter mitverantwortlich. Diese Mitverantwortung erwächst aus der Fürsorgepflicht. Eine Firma muss daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt sein, im Sinne der Suchtprävention Problemsituationen entgegenzuwirken, die durch den missbräuchlichen Konsum von Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen entstanden sind.

28.04.2025 Von: Thomas Wachter
Suchtprävention

Auch in kleineren und mittleren Betrieben treten Suchtprobleme regelmässig auf. Untersuchungen zeigen, dass zwischen 5 und 10% der Belegschaft suchtgefährdet oder süchtig sind.

Suchtprävention: Massnahmen

Um einen suchtgefährdeten Mitarbeiter vor dem Abgleiten in eine das Berufs- und Familienleben zerstörende Abhängigkeit zu bewahren, müssen Sie drei wichtige Massnahmen ergreifen:

  • Schon die ersten Anzeichen von negativen Veränderungen im Verhalten und der Arbeitsleistung müssen für Sie Anlass sein, mit dem betroffenen Mitarbeiter das Gespräch zu suchen.
  • Erhärtet sich durch das Gespräch der Verdacht auf ein Suchtproblem, so müssen Sie direkte Hilfe anbieten können. Schlagen Sie eine ärztliche Abklärung vor, informieren Sie über lokale Beratungsstellen, setzen Sie sich mit diesen in Kontakt und besprechen Sie konkrete Therapieangebote.
  • Setzen Sie den süchtigen Mitarbeiter unter einen gewissen Erfolgsdruck. Sie müssen ihm klarmachen, dass Sie vor einer Kündigung nicht zurückschrecken werden, falls er gegen sein Problem in nützlicher und möglicher Frist nichts unternimmt.

Eine Kündigung von uneinsichtigen suchtkranken Mitarbeitern ist auf die Dauer nicht zu vermeiden. Die Statistik belegt, dass sie zweimal mehr Absenzen haben und dreimal mehr in Betriebsunfälle verwickelt sind als ihre Kollegen; ihre Arbeitsleistungen liegen rund ein Viertel unter dem sonst üblichen Schnitt.

Therapie- und Nachsorgeprogramme können jahrelang dauern und erfordern die Geduld aller Beteiligten. Die Nachsorge kann meistens neben der beruflichen Tätigkeit durchgeführt werden, ohne diese erheblich zu stören. Die Chancen für die Bewältigung einer Sucht steigen, wenn der Betroffene durch das private und berufliche Sozialnetz getragen wird. Am Arbeitsplatz möchte der Betroffene in den normalen Betriebsablauf einbezogen sein. Tragen Sie als Vorgesetzter das Ihre dazu bei, um dies zu ermöglichen.

Suchtprävention beginnt vor dem Ernstfall

Suchtprävention sollte nicht erst dann einsetzen, wenn bereits Auffälligkeiten im Verhalten eines Mitarbeiters sichtbar werden. Präventive Massnahmen lassen sich bereits in den normalen Betriebsalltag integrieren:

  • Sensibilisierung und Schulung: Schulen Sie Führungskräfte und Mitarbeitende im Erkennen von Warnsignalen und im Umgang mit Betroffenen. Workshops und Informationsveranstaltungen zum Thema Sucht und psychische Gesundheit fördern ein achtsames Arbeitsklima.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Integrieren Sie Suchtprävention als festen Bestandteil eines ganzheitlichen Gesundheitskonzepts. Bewegungsangebote, Stressbewältigungsseminare oder gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen wirken präventiv.
  • Klare betriebliche Richtlinien: Erarbeiten Sie verbindliche Regeln zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz. Eine transparente Suchtmittelpolitik schafft Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden.
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