Weka Plus

Langdauernde Arbeitsunfähigkeit: So gehen Sie dabei vor

«Bis auf weiteres» zu 100 % krankgeschrieben – ein solches oder ähnliche Szenarien können Arbeitnehmende und Arbeitgebende vor Herausforderungen stellen. Dieser Artikel zum Thema langdauernde Arbeitsunfähigkeit geht der Frage nach, was im Hinblick auf die Lohnfortzahlung zu tun ist, wenn ein Arbeitnehmender durch eine schwere Krankheit oder einen folgeschweren Unfall lang dauernd ausfällt.

06.07.2023 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Langdauernde Arbeitsunfähigkeit

Praxisbeispiel 1
Anton Maurer arbeitet seit drei Jahren bei Ihnen im Betrieb als Lastwagenfahrer. Seit einigen Monaten ist er krank. Nach ein paar Wochen im Spital ist er nun seit zwei Monaten zu Hause. Sie haben ihn im Spital besucht und zweimal angerufen. Auf Ihre Fragen nach seinem Gesundheitszustand hat er ausweichend geantwortet, dass sein Darm nicht mehr mitmache. Alle paar Wochen erhalten Sie ein Arztzeugnis, welches ihn zu 100 % krank erklärt «bis auf weiteres».

Praxisbeispiel 2
Béatrice Schlosser arbeitet seit zehn Jahren bei Ihnen im Betrieb als Finanzchefin. Sie hat vor drei Monaten einen schweren Unfall beim Biken erlitten. Sie informiert Sie regelmässig telefonisch über ihren Gesundheitszustand. Zudem haben Sie sie schon zweimal im Spital besucht, und die direkte Vorgesetzte fährt wöchentlich hin. Nachdem es anfänglich so aussah, als ob sie bald wieder die Arbeit aufnehmen könne, sind nun Komplikationen aufgetreten. Die erlittenen Rückenverletzungen bedingen weitere Operationen, und es ist unklar, ob und wieweit eine Heilung überhaupt möglich ist. Das letzte Arztzeugnis schreibt sie denn auch für weitere drei Monate arbeitsunfähig.

Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmender durch eine schwere Krankheit oder einen folgeschweren Unfall lang dauernd ausfällt?

Lohnfortzahlung

Zunächst leisten Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Sofern eine Versicherung wie die Unfallversicherung (UVG) oder die Krankentaggeldversicherung voraussichtlich leistungspflichtig wird, so nehmen Sie frühzeitig die Anmeldung vor.

Die Lohnfortzahlung ist je nach Betrieb anders geregelt. Dazu bestehen unter anderem die folgenden Varianten:

  • Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder maximal auf ein Jahr begrenzt leistet
    der Arbeitgeber 100% Lohnfortzahlung.
  • Während der Arbeitsunfähigkeit leistet der Arbeitgeber 80% Lohnfortzahlung.
  • Während der Wartefrist wird 100% Lohnfortzahlung bezahlt. Anschliessend besteht nur noch Anrecht auf die Leistungen der Versicherung.
  • Während der Wartezeit wird 80% Lohnfortzahlung bezahlt. Anschliessend besteht nur noch Anrecht auf die Leistungen der Versicherung.
  • Während der Zeit nach OR (Berner, Basler oder Zürcher Skala) leistet der Arbeitgeber 100% Lohnfortzahlung, dann besteht nur noch Anspruch auf die Krankentaggelder.

Krankheit

Wird die Lohnfortzahlung durch den Betrieb selbst geleistet, so ist diese während der «beschränkten Zeit» nach Art. 324a OR zu erbringen, also nach der Dauer, welche in der Berner, Zürcher- oder Basler-Skala geregelt ist. In Fällen, in welchen keine Krankentaggeldversicherung besteht, wird anschliessend oft eine Lücke entstehen. Entweder der Arbeitgeber springt hier freiwillig in die Lücke ein und leistet über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Lohnfortzahlung oder aber die betroffene Person steht ohne Lohnersatz da. Oft bedeutet dies, dass sie sich um Sozialhilfe bemühen muss. Dies ist mitunter auch ein Grund, weshalb viele Firmen eine Krankentaggeldversicherung abschliessen.

Praxishinweis: Mitarbeiterin Claudia Baumann leidet infolge eines Schlaganfalls an Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen und ist möglicherweise dauernd arbeitsunfähig. Ihr Betrieb hat keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen und leistet Lohnfortzahlung nach OR. Da die Mitarbeiterin im 3. Dienstjahr ist, dauert diese 9 Wochen. Anschliessend erhält sie keine Lohnfortzahlung mehr. Weil die IV erst nach einem Jahr eine Rente spricht, erhält sie zwischenzeitlich weder Lohnfortzahlung noch Lohnersatz.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren