Arztzeugnis bei Krankheit: Eine Voraussetzung für die Lohnfortzahlung

Das Obligationenrecht (Art. 324a OR) regelt die Grundsätze der Lohnfortzahlung. Diese kommen namentlich bei Krankheit zur Anwendung, während bei Unfall für Dienstleistende und bei Mutterschaft sowie Vaterschaft andere Bestimmungen gelten. Arbeitnehmende sind verpflichtet, Arbeitsunfähigkeiten umgehend dem Arbeitgeber zu melden und – meist ab dem dritten Tag – Arztzeugnis bei Krankheit beizubringen. In diesem Beitrag erfahren Sie, auf welche Stolpersteine Sie achten sollten.

12.12.2024 Von: Thomas Wachter
Arztzeugnis bei Krankheit

Arztzeugnis bei Krankheit

Auskunftsrecht zur Arbeitsunfähigkeit

Oftmals äussert sich ein Arztzeugnis bei Krankheit unklar zur Arbeitsunfähigkeit. Beispielsweise ist die Dauer nicht klar definiert, oder aber der Einsatz des Arbeitnehmenden während einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ist nicht klar umschrieben. In unklaren Fällen kann beim Arzt oder der Ärztin nachgefragt werden, wie das Zeugnis zu verstehen ist oder bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert. Das Arztgeheimnis bezieht sich nicht auf Ihre berechtigten Anliegen, präzise Auskünfte zur Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Praxis-Tipp
Regeln Sie in Ihrem Betrieb die Frage, ab wann ein Arztzeugnis bei Krankheit beizubringen ist. In der Regel wird ein Arztzeugnis «spätestens ab dem dritten Arbeitstag» verlangt. Sie sind jedoch berechtigt, auch bei kürzeren Arbeitsunfähigkeiten ein Arztzeugnis zu verlangen.

Fragen und Antworten aus der Praxis rund um Arztzeugnis bei Krankheit

Im Arbeitsvertrag wird ab dem dritten Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangt. Ein Arbeitnehmender ist immer wieder krankheitsbedingt für nur ein oder zwei Tage arbeitsunfähig. Kann der Arbeitgeber Arztzeugnisse verlangen?
Antwort: Arbeitnehmenden kommt eine Beweispflicht im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten zu. Der Arbeitgeber hat das Recht, ab dem ersten Arbeitstag ein Arztzeugnis zu verlangen, auch wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes vorschreibt.

Eine Arbeitnehmende war einige Tage krankheitsbedingt arbeitsunfähig, jedoch nicht beim Arzt. Nun kann sie folglich kein Arztzeugnis mitbringen. Muss sie nun noch zum Arzt?
Antwort: Es handelt sich um die Verletzung einer Ordnungsvorschrift, wie Arbeitnehmende eine Arbeitsunfähigkeit zu belegen haben. Die Lohnfortzahlung ist dennoch gegeben, wenn Arbeitnehmende anderweitig glaubhaft machen können, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig waren.

Im Arbeitsvertrag ist vorgesehen, dass ab dem dritten Krankheitstag ein Arztzeugnis beizubringen ist. Kann die Lohnfortzahlung eingestellt werden, wenn dieses nicht rechtzeitig eintrifft? 
Antwort: Nein, die Lohnfortzahlungspflicht ist nicht an das Beibringen eines Arztzeugnisses gekoppelt. Es handelt sich jedoch um eine betriebliche Ordnungsvorschrift. Das Vorgehen führt deshalb über eine Abmahnung und Nachforderung des Zeugnisses. Lediglich die Weigerung kann zur Einstellung der Lohnfortzahlung führen.

Eine Arbeitnehmende bringt ein Arztzeugnis bei, welchem der Arbeitgeber misstraut. Was ist zu tun? 
Antwort: Manchmal werden Arztzeugnisse, welche lediglich nachträglich auf Patientenschilderungen beruhend ausgestellt wurden, verwendet. Ein solches Arztzeugnis kann kaum als Beleg für eine Arbeitsverhinderung gelten. Allenfalls empfehlen wir, ein vertrauensärztliches Gutachten einzufordern.

Prüfung Arztzeugnis bei Krankheit durch den Vertrauensarzt

Ein Vertrauensarzt ist ein vom Arbeitgeber frei bestimmbarer Arzt oder eine Ärztin. Die Untersuchung beim Vertrauensarzt erfolgt auf Kosten des Arbeitgebers. Es ist rechtlich umstritten, wie weit ein Arbeitgeber das Recht hat, eine Untersuchung bei seinem Vertrauensarzt zu verlangen. Teilweise wird die Meinung vertreten, dieses Recht folge aus der Treuepflicht. Andererseits wird geltend gemacht, dass ein solches Recht nur aus dem Arbeitsvertrag oder einem im Arbeitsvertrag als verbindlich vereinbarten Reglement abgeleitet werden kann.

Praxis-Tipp
Es empfiehlt sich, im Anstellungsreglement eine Bestimmung aufzunehmen, dass der Arbeitgeber das Recht hat, eine vertrauensärztliche Untersuchung zu verlangen.

Weigern sich Arbeitnehmende – entgegen einer solchen Vorschrift und nach entsprechender Abmahnung –, den Vertrauensarzt aufzusuchen, führt dies zu einer Aufhebung der Lohnfortzahlungspflicht. Ein Arztzeugnis bei Krankheit kann durch das Verhalten des Arbeitnehmenden widerlegt werden und verliert dadurch seine Beweiskraft. Allerdings genügt es nicht, wenn Arbeitnehmende nach ein paar Tagen Bettlägerigkeit beim Spazieren beobachtet werden oder wenn ein psychisch angeschlagener Arbeitnehmender im Restaurant angetroffen wird.

Weitere Praxis-Beispiele

Ein Arbeitnehmender ist mit einem Arztzeugnis wegen eines Rückenleidens arbeitsunfähig geschrieben. Nun bringen Sie in Erfahrung, dass er während dieser Zeit sein Haus umgebaut hat. 
Antwort: Im vorliegenden Fall ist das Arztzeugnis durch das Verhalten des Arbeitnehmenden sicherlich ausreichend widerlegt. Der Arbeitgeber stellt die Lohnfortzahlung ein und verlangt die geleistete Lohnfortzahlung zurück. Es ist zudem auch eine fristlose Entlassung möglich.

Ein Arbeitnehmender, welcher arbeitsunfähig geschrieben ist, will im Ausland einen Urlaub verbringen. Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen? 
Antwort: Wenn der Arbeitnehmende seit Längerem krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und der Arzt ausdrücklich sein Einverständnis gibt, kann trotz des Ferienaufenthalts die Lohnfortzahlung nicht eingestellt werden. Insbesondere ist es denkbar, dass ein solcher Ortswechsel die Erholung fördert. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Abklärung der Frage durch den Vertrauensarzt.

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