Geschäftsauto im Lohnausweis: Das gilt es zu beachten
Passende Arbeitshilfen
Geschäftsauto
Ein privat genutztes Geschäftsauto stellt einen Lohnbestandteil dar. Es bestehen dann folgende Möglichkeiten:
- 0,9% des Kaufpreises (ohne MWST), mindestens aber CHF 150.– pro Monat oder
- effektive Ermittlung aufgrund der gefahrenen Kilometer (Bordbuch).
Kostenübernahme des Arbeitgebers
Falls der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt und der Arbeitnehmer lediglich Benzinkosten für grössere Privatfahrten zu tragen hat, beträgt der zu deklarierende Betrag für die Privatnutzung pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat.
Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeugs (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasingvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer).
Praxis-Beispiel
Bezugspreis des Fahrzeuges: | CHF 42 000.00 (exkl. MWSt) | ||
---|---|---|---|
Privatanteil pro Monat 0,9 % (mind. CHF 150.–) | CHF 378.00 |
Dieser Lohnbestandteil ist im Feld 2.2 des Lohnausweises anzugeben.
2.2 Privatanteil Geschäftswagen | CHF 4 536.00 |
---|
Es ist immer auch das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen.
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