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Geschäftsauto im Lohnausweis: Das gilt es zu beachten

Gerade Mitarbeitende mit unterschiedlichen Arbeitseinsätzen sind auf Flexibilität angewiesen. Sobald dann noch schwere Geräte mitgebracht werden müssen, ist der öffentliche Nahverkehr nicht das optimale Fortbewegungsmittel. Wenn Mitarbeitenden ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt wird, tauchen immer wieder Fragen auf, wie gewisse Spezialfälle im Lohnausweis deklariert werden müssen.

08.01.2024 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Geschäftsauto im Lohnausweis

Geschäftsauto

Ein privat genutztes Geschäftsauto stellt einen Lohnbestandteil dar. Es bestehen dann folgende Möglichkeiten: 

  • 0,9% des Kaufpreises (ohne MWST), mindestens aber CHF 150.– pro Monat oder
  • effektive Ermittlung aufgrund der gefahrenen Kilometer (Bordbuch).

Kostenübernahme des Arbeitgebers

Falls der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt und der Arbeitnehmer lediglich Benzinkosten für grössere Privatfahrten zu tragen hat, beträgt der zu deklarierende Betrag für die Privatnutzung pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat.

Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeugs (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasingvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer).

Praxis-Beispiel

Bezugspreis des Fahrzeuges:CHF 42 000.00 (exkl. MWSt)
Privatanteil pro Monat 0,9 % (mind. CHF 150.–)CHF 378.00

Dieser Lohnbestandteil ist im Feld 2.2 des Lohnausweises anzugeben.

2.2 Privatanteil GeschäftswagenCHF 4 536.00

Es ist immer auch das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen.

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