Lohnausweis
Jeder Arbeitgeber in der Schweiz ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Lohnausweis auszustellen, in welchem er bescheinigt, welche Leistungen er im Laufe eines Jahres an den Arbeitnehmer ausbezahlt hat. In der Regel wird der Lohnausweis im Januar für das vergangene Jahr dem Arbeitnehmer zugestellt. Das Formular hierfür ist schweizweit einheitlich und muss bei der kantonalen Steuerbehörde für jede Steuerperiode eingereicht werden. Gegenüber der Steuerbehörde müssen auch geringfügige Lohnauszahlungen angegeben werden (keine Geringfügigkeitsgrenze). Jedoch nicht alle Gehaltsnebenleistungen sind im Lohnausweis zu deklarieren. Geschenke bis CHF 500 sind beispielsweise steuerfrei.