Ferienentschädigung: Rückstellungen und Auszahlungen korrekt abwickeln
Passende Arbeitshilfen
Die rechtliche Ausgangslage
Ferien dürfen im laufenden Arbeitsverhältnis nicht in Geld abgegolten werden, sondern sind tatsächlich zu beziehen. Lediglich am Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen die Ferien, soweit sie aus betrieblichen Gründen nicht mehr bezogen werden können, ausbezahlt werden. Erfahrungsgemäss unproblematisch ist eine Auszahlung der Ferien bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen oder bei sehr unregelmässigen Arbeitsverhältnissen, bei welchen ein Ferienbezug gar nicht möglich ist.
Das Bundesgericht hat die laufende Auszahlung von Ferien unter drei Bedingungen zugelassen: Erstens muss es sich um eine unregelmässige Beschäftigung handeln; zweitens muss der für die Ferien bestimmte Lohnanteil klar und eindeutig im Arbeitsvertrag ausgewiesen sein; drittens muss in den einzelnen schriftlichen Lohnabrechnungen der Ferienlohn durch Angabe eines bestimmten Betrags oder eines Prozentsatzes als solcher separat aufgeführt sein.
Ferienentschädigung: Rückstellung und Auszahlung
Bei allen übrigen Anstellungen im Stundenlohn ist der Ferienbezug zwingend vorgeschrieben. Dies geschieht am einfachsten über eine monatliche Rückstellung des Ferienguthabens in Franken. Beim Bezug von Ferien wird diese Rückstellung ganz oder teilweise aufgelöst und der entsprechende Betrag ausbezahlt.
Passende Produkt-Empfehlungen
Lohnabrechnung August 20XX
Lohn und Zulagen | |||||
LA | Bezeichnung | Basis | Anzahl | Ansatz | Total |
1100 | Stundenlohn | CHF 28.00 | 64.50 | CHF 1'806.00 | |
1765 | Ferienbezug | CHF 28.00 | 16.80 | CHF 470.40 | |
1772 | Feiertagszulage in % | CHF 1'806.00 | 4% | CHF 72.25 | |
5000 | Bruttolohn | CHF 2'348.65 | |||
Abzüge | |||||
LA | Bezeichnung | Basis | Ansatz | Total | |
6100 | AHV-Beitrag | CHF 2'348.65 | 5.300% | CHF 124.50 | |
6200 | ALV-Beitrag | CHF 2'348.65 | 1.100% | CHF 25.85 | |
6320 | NBU-Beitrag | CHF 2'348.65 | 1.270% | CHF 29.85 | |
6420 | PK-/BV-Beitrag | CHF 12.00 | |||
7000 | Total Abzüge | CHF 192.20 | |||
8000 | Nettolohn | CHF 2'156.45 | |||
9000 | Auszahlung | CHF 2'156.45 | |||
Information zum Ferienanspruch | |||||
Ferienguthaben | CHF 1'009.05 | ||||
Feriengutschrift abgerechneter Monat | CHF 1'806.00 | 10.64% | CHF 192.15 | ||
Ferienbezug abgerechneter Monat | CHF -470.40 | ||||
Ferienguthaben neu | CHF 730.80 |
Beispiel einer Lohnabrechnung
Im laufenden Monat werden 64,50 Stunden abgerechnet und eine Ferienentschädigung von 16,80 Stunden ausbezahlt (siehe Lohnabrechnung unten).
Die Rückstellung wird gleich berechnet, wie der monatlich ausbezahlte Ferienanteil berechnet würde: mit dem Prozentsatz 10,64% für fünf Wochen Ferien. Der Betrag wird jedoch nicht ausbezahlt, sondern auf einem Ferienkonto gutgeschrieben.
Sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig wird der Ferienanteil erst beim Bezug. Es ergeben sich somit bei den Sozialversicherungsabzügen, beim Lohnausweis sowie bei der Quellensteuerpflicht keine besonderen Schwierigkeiten.
Bei Stundenlohn besteht kein Anspruch auf eine Feiertagsentschädigung. Aus Fairnessgründen empfehlen wir, Feiertage trotzdem zu entschädigen. Dies kann wie hier durch eine laufend ausbezahlte Zulage erfolgen oder aber indem die Feiertagsentschädigung ebenfalls zurückgestellt und bei Bezug ausbezahlt wird.