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Arbeitgeberdarlehen: Darlehen als Hilfestellung

Mitarbeitenden, die in einem finanziellen Engpass stecken, kann ein Betrieb mit einem Arbeitgeberdarlehen aushelfen. Dies unabhängig davon, ob die Person durch Unvorsichtigkeit oder durch ungünstige Umstände in die finanzielle Notlage gerutscht ist. Ziel des Arbeitgebers ist dabei, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter von privaten Sorgen zu entlasten, ihn zu unterstützen, das Problem zu lösen und somit die Arbeitsleistung zu erhalten. Zudem kann verhindert werden, dass die Person (weitere) Klein- oder Konsumkredite aufnimmt und aufgrund der hohen Zinsen noch tiefer in die Schuldenfalle gerät.

17.04.2025 Von: Thomas Wachter
Arbeitgeberdarlehen

Finanzielle Probleme wirken sich auf die Leistungsfähigkeit und Konzentration vonMitarbeitenden aus. Wer privat unter Druck steht, bringt im Arbeitsalltag oft nicht die gewohnte Leistung. Ein Arbeitgeberdarlehen kann in solchen Situationen eine wirksame und pragmatische Unterstützung bieten. Es ermöglicht Betroffenen, einen akuten Engpass zu überbrücken, ohne auf teure Konsumkredite angewiesen zu sein. Gleichzeitig zeigt der Betrieb soziale Verantwortung, ohne sich finanziell übermässig zu exponieren.

Wichtig ist, dass klare Regeln gelten. 

Regeln bei einem Arbeitgeberdarlehen

  • Die Darlehensgewährung beschränkt sich auf finanzielle Notlagen. Kredite für Anschaffungen zu gewähren ist nicht die Aufgabe eines Arbeitgebers. Übrigens besteht die Pflicht, einen Vorschuss zu gewähren, ebenfalls nur bei einer finanziellen Notlage, der Vorschuss ist jedoch immer nur im Ausmass der bereits geleisteten Arbeit zugestanden.
  • In der Regel sollte das Darlehen nicht mehr als zwei Monatslöhne ausmachen, um die Rückzahlung zu ermöglichen.
  • Bei grossen finanziellen Problemen und bei Ausgaben, welche weiterhin über den Einnahmen liegen, muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Schuldenberatung aufsuchen. Erst wenn eine tragfähige Lösung gefunden ist, kann der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Schuldenberatung einen Beitrag leisten, um die Rückzahlung der Schulden zu erstrecken und somit auf ein machbares Niveau zu senken.
  • Die Gewährung des Darlehens ist schriftlich in einer Vereinbarung festzuhalten und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Dabei soll auch der Lohnabzug und die Rückzahlung bei Austritt geregelt werden.

Das Verlustrisiko des Arbeitgebers bleibt gering, da die regelmässige Rückzahlung durch direkte Lohnabzüge gewährleistet ist. Der Gläubiger darf allerdings nur so viel vom Lohn abziehen, als er das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimum nicht antastet. Aufgrund dieses geringen Verlustrisikos kann selbst einem überschuldeten Mitarbeiter, der bei keiner Bank nicht mehr kreditwürdig ist, zu einem geringen oder gar keinem Zins zeitnah Geld ausgeliehen werden.

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