Kündigungsgespräche: Schritt für Schritt durch das Kündigungsgespräch

Kündigungsgespräche sind anspruchsvolle Gespräche und für Betroffene wie für Vorgesetzte und andere Beteiligte auch emotional schwierig. Eine gute inhaltliche, administrative und emotionale Vorbereitung hilft dabei, auf die Reaktion und Bedürfnisse der betroffenen Person einzugehen und das Gespräch wertschätzend und dennoch klar zu führen. Zentral ist, dass der betroffenen Person klar und unmissverständlich dargelegt wird, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.

13.01.2022 Von: Thomas Wachter
Kündigungsgespräche

Die Leistung Ihres Mitarbeiters, Herr Sommer, hat in letzter Zeit stetig nachgelassen. Sie haben mit Herrn Sommer schon mehrmals das Gespräch gesucht und waren bemüht, ihn wieder zu einer Leistungsverbesserung zu motivieren. Leider ohne Erfolg. Sie haben ihn schon verwarnt und sehen nun keinen weiteren Ausweg als die Kündigung. Nun möchten Sie das Kündigungsgespräch mit Herr Sommer durchführen. Doch was ist beim Kündigungsgespräch zu beachten? Wie gehen Sie am besten vor? Welche rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diese Fragen beantworten können und wie Kündigungsgespräche korrekt abzuwickeln sind.

Schritt 1: Sie fällen den Entscheid, Ihrem Mitarbeitenden zu künden

Kündigungen sollen Mitarbeitende in aller Regel nicht unvorbereitet treffen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen geht in der Regel eine Reihe von Besprechungen, Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen oder Verwarnungen voraus, bei Stellenabbau eine generelle Information.

Beachtung ist auch der innerbetrieblichen Information zu schenken. Hier ist der Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen gegenüber einer offenen Informationskultur sorgfältig abzuwägen.

Schritt 2: Sie wissen wie die Kündigung rechtssicher zu gestalten ist

Auch eine mündliche Kündigung ist gültig. Dabei stellt sich jedoch das Problem der Beweisbarkeit. Es empfiehlt sich deshalb, schriftlich zu kündigen. Oftmals ist in Arbeitsverträgen auch eine schriftliche Kündigung vereinbart. Die Übergabe einer schriftlichen Kündigung ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin unterschreibt den Kündigungsbrief als «erhalten am». Es ist dies der übliche Weg.
  • Will die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Schreiben nicht unterzeichnen, wird der Kündigungsbrief unter Anwesenheit von zwei Zeugen übergeben. Weigert sich die Person weiterhin, die Kündigung entgegenzunehmen, ist sie dennoch gültig.
  • Der Kündigungsbrief wird am Kündigungsgespräch inhaltlich vorbesprochen und anschliessend eingeschrieben dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin nach Hause geschickt.
  • Der Kündigungsbrief wird - wie oben - eingeschrieben dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin nach Hause geschickt. Der Brief wird jedoch nicht entgegengenommen oder abgeholt. In diesem Fall gilt der Brief dann als zugestellt, wenn die betroffene Person Gelegenheit hatte, diesen entgegenzunehmen oder abzuholen. Bei einer Abholungseinladung ist das in der Regel der Folgetag. Nur falls die Person wegen Ferien oder Ausbildung die ganze Zeit der Abholfrist abwesend ist, gilt der Brief als nicht zugestellt.

Schritt 3: Sie bereiten das Kündigungsgespräch vor

Kündigungsgespräche werden angekündigt, bei mehreren Kündigungen pauschal, bei einzelnen Kündigungen wird die betroffene Person am Tag vorher informiert, dass ein Gespräch stattfindet. Kündigungsgespräche sind anspruchsvolle Gespräche und müssen gut vorbereitet werden:

  • Bei Kündigungen aus Leistungs- und Verhaltensgründen sind die Gründe klar und fair darzulegen und an die früheren Schritte (Beurteilungen, Verwarnung etc.) anzuknüpfen.
  • Machen Sie sich Gedanken zu den Aus- und Weiterbildungen, Stärken und Schwächen der betroffenen Person. Die Leistungspotenziale können Sie im Kündigungsgespräch einbringen, um die Person zu bestärken und um den Blick auf die Zukunft zu richten.
  • Überlegen Sie sich, wie die Person reagieren wird und wie Sie der Reaktion begegnen wollen.
  • Klären Sie, welche Firmenleistungen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erwarten kann, welche ihm oder ihr helfen, eine geeignetere Anstellung zu finden.

Schritt 4: Kündigungsgespräche führen

Verantwortlich für die Kündigung ist die zuständige vorgesetzte Person, meist unterstützt durch die Personalabteilung oder in kleineren Firmen durch den nächsthöheren Vorgesetzten.

Es ist ein geeigneter Raum zu wählen, welcher nicht im unmittelbaren Arbeitsumfeld der betroffenen Person liegt, um die Diskretion sicherzustellen. Es ist dies auf keinen Fall die Gaststube eines Restaurants.

Kündigungsgespräche dauern unterschiedlich lang, oft 1 bis 1½ Stunden. Es gibt auch Empfehlungen, das Gespräch solle maximal ½ Stunde dauern und die spätere Betreuung am Folgetag beginnen. Bei vielen Kündigungen empfiehlt es sich deshalb, die Kündigungsgesprächsdauer nicht fix einzuplanen, sondern sich für jedes Gespräch die Zeit zu nehmen, die es braucht.

Schritt 5: Sie informieren intern über die Kündigung

Wenn immer möglich sollen Betroffene die Arbeitskolleginnen und -kollegen selbst über eine Kündigung informieren können. Dennoch kann - natürlich unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes - eine Information durch Vorgesetzte wichtig sein oder wichtig werden.

Dabei empfiehlt es sich oftmals, Kündigungen in der Arbeitsgruppe offen anzusprechen, um Gerüchten vorzubeugen und Spielregeln festzulegen, wie sich die einzelnen Mitarbeitenden gegenüber den gekündigten Mitarbeitern verhalten sollen. Insbesondere soll vermieden werden, dass dumme Sprüche und Ausgrenzungen vorkommen.

Sie haben mit Herrn Sommer vereinbart, dass er selbst die Arbeitskolleginnen und –kollegen über die Kündigung informieren kann. Anschliessend werden Sie offiziell in Ihren monatlichen Personal-Informationen das ganze Unternehmen über den Austritt informieren.

Weiter informieren Sie die Führungskräfte, die Reaktionen der nicht von der Kündigung betroffenen Mitarbeitenden zu beobachten und nach Bedarf das Gespräch zu suchen.

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