Kündigung abwickeln
Wenn Sie eine Kündigung abwickeln empfehlen wir, die betroffenen Mitarbeitenden immer in einem persönlichen Kündigungsgespräch über die Kündigung zu informieren, das Kündigungsschreiben direkt zu übergeben und den Empfang quittieren zu lassen. Rechtlich sind Sie zwar nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeitenden persönlich zu informieren, aber Sie zeigen damit, dass Sie auch schwierige Personalentscheide professionell abwickeln. Weigert sich die betroffene Person die Kündigung zu akzeptieren, ziehen Sie zwei Zeugen bei die bestätigen, dass die Kündigung ausgehändigt wurde. Die Weigerung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, die Kündigung entgegen zu nehmen, läuft damit ins Leere. Alternativ ist auch eine schriftliche Kündigung per Einschreiben gültig. Wenn Sie eine Kündigung abwickeln, denken Sie unbedingt daran, die verschiedenen Ansprüche final zu klären, wie Ferienbezug, Schlusslohnabrechnung, Rückgabe des firmeneigenen Materials, Schlüssel und Berechtligungen aller Art.