
Ruhezeiten Arbeitsgesetz: Gesetzliche Vorgaben im Blick

Passende Arbeitshilfen
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Einmal pro Woche darf sie auf 8 Stunden reduziert werden. Wer bis 19.00 Uhr arbeitet, darf frühestens um 06.00 Uhr wieder beginnen. Der Sonntag gilt grundsätzlich als arbeitsfreier Tag. Die wöchentliche Ruhezeit dauert mindestens 35 Stunden. Wer am Samstag bis 20.00 Uhr arbeitet, darf frühestens am Montag um 07.00 Uhr wieder beginnen.
In der Regel gilt die 5½-Tage-Woche. Eine Ausdehnung auf 6 Tage ist möglich, wenn die freien Halbtage zusammengelegt werden.
Gemäss Ruhezeiten im Arbeitsgesetz dürfen nicht durch Geldzahlungen oder Vergünstigungen abgegolten werden – ausser bei Austritt aus dem Unternehmen.
Wichtigste Bestimmungen zu den Pausen
Pausen müssen gemäss Arbeitsgesetz um die Mitte der Arbeitszeit gewährt werden. Bei längeren Arbeitsphasen (mehr als 5½ Stunden vor oder nach einer Pause) ist eine zusätzliche Pause erforderlich. Weitere Pausen, beispielsweise Znünipausen, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Pausen über 30 Minuten aufgeteilt werden, kürzere Pausen jedoch nicht.
Bei flexiblen Arbeitszeiten ist für die Pausenregelung die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgebend. Arbeitgeber sollten hier pragmatisch vorgehen, insbesondere wenn Mitarbeitende ihren Arbeitstag gelegentlich unvorhergesehen verlängern müssen.
Gilt die Pause als Arbeitszeit?
Pausen gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit und müssen nicht entlohnt werden. Ausnahme: Mitarbeitende dürfen ihren Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen und müssen unter Arbeitsbereitschaft stehen (z.B. Überwachung einer Maschine). In diesem Fall zählt die Pause zur Arbeitszeit und ist zu bezahlen. Der Pausenraum gilt dabei nicht als Arbeitsplatz.
Tägliche Ruhezeit
Als tägliche Ruhezeit gelten der Aufenthalt ausserhalb des Betriebs sowie der Weg von und zu der Arbeit.
Den Arbeitnehmenden ist gemäss Ruhezeiten Arbeitsgesetz eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren.
Wer am Abend bis 23.00 gearbeitet hat, darf am nächsten Tag frühestens um 10.00 Uhr die Arbeit wieder aufnehmen.
Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmer einmal in der Woche bis auf 8 Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von 11 Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.Wer am Abend bis 23.00 Uhr gearbeitet hat, darf einmal in der Woche am nächsten Tag frühestens um 07.00 Uhr die Arbeit wieder aufnehmen.
Wird die tägliche Ruhezeit gemäss Ruhezeiten Arbeitsgesetz verkürzt, so darf der Arbeitnehmer beim darauffolgenden Arbeitseinsatz nicht zu Überzeiteinsätzen herangezogen werden.
Für verschiedene Branchen bestehen Ausnahmebestimmungen (Krankenanstalten und Kliniken, Heime und Internate, medizinische Labors, Radio- und Fernsehbetriebe, Bewachungs- und Überwachungspersonal, Bodenpersonal der Luftfahrt und Betriebe für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte etc.). Diese dürfen die Ruhezeit für Erwachsene teilweise bis auf acht und teilweise bis auf neun Stunden herabsetzen, sofern sie im Durchschnitt von einer resp. zwei Wochen 12 Stunden beträgt.
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