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Arbeitsrecht Pausen: Das gilt laut Gesetz

Arbeitsrecht Pausen – wer arbeitet, hat Anspruch auf Erholung. Das Schweizer Arbeitsgesetz regelt klar, wann Arbeitnehmende Pausen und Ruhezeiten erhalten müssen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zu Pausen, täglichen Ruhezeiten sowie freien Tagen pro Woche kompakt und verständlich zusammen – inklusive Ausnahmen und praktischer Hinweise für den Alltag

29.04.2025 Von: Thomas Wachter
Arbeitsrecht Pausen

Diese Bestimmungen gelten für Betriebe, die dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt sind.
Davon ausgenommen sind unter anderem der öffentliche Dienst und kleingewerbliche Betriebe.

Pausen sind ein gesetzlich verankertes Recht. Die Mindestdauer richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit:

  • 15 Minuten bei mehr als 5½ Stunden Arbeit
  • 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden
  • 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden

Arbeitsrecht Pausen regeln auch die tägliche Ruhezeit, die mindestens 11 Stunden betragen muss.
Wer z. B. bis 19:00 Uhr arbeitet, darf frühestens um 06:00 Uhr wieder beginnen. Einmal pro Woche darf diese Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden.

Der Sonntag gilt grundsätzlich als arbeitsfrei.
Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 35 Stunden betragen. Wer am Samstag bis 20:00 Uhr arbeitet, darf die Arbeit frühestens am Montag um 07:00 Uhr wieder aufnehmen.

In der Regel gilt eine 5½-Tage-Woche.
Die Arbeitswoche kann auf 6 Tage ausgeweitet werden, wenn die wöchentlichen freien Halbtage zusammengelegt werden.

Wichtig: Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten dürfen nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden – ausser beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis.

Regeln zur Lage und Dauer der Pausen

Pausen sollten möglichst in der Mitte der Arbeitszeit liegen.
Entsteht vor oder nach einer Pause eine Arbeitsphase von über 5½ Stunden, muss eine zusätzliche Pause von mindestens 15 Minuten gewährt werden.

Weitere freiwillige Pausen (z. B. Znünipause) sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber durch den Betrieb geregelt werden. Wer z. B. bei 8 Stunden täglicher Arbeitszeit eine 30-minütige Mittagspause erhält, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Pausen über 30 Minuten dürfen aufgeteilt werden. Kürzere Erholungseinheiten können teilweise wirksamer sein. Eine Aufteilung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpause (15 Minuten) ist nicht erlaubt. Sie muss am Stück gewährt werden.

Bei flexibler Arbeitszeit zählt der Durchschnitt.
Entscheidend ist nicht die Sollarbeitszeit, sondern die real geleistete durchschnittliche Tagesarbeitszeit. Wer z. B. durchschnittlich 8,5 Stunden arbeitet, benötigt mindestens eine 30-minütige Pause. Bei regelmässiger Arbeitszeit über 9 Stunden sind 60 Minuten Pause erforderlich (z. B. zwei Kurzpausen plus Mittagspause).

Ausnahmefälle: Muss ein Arbeitstag unerwartet auf über 9 Stunden verlängert werden (z. B. durch einen Notfall), obwohl nur 30 Minuten Pause eingeplant waren, ist situatives Ermessen gefragt. Eine zusätzliche Pause wäre gesetzlich nötig, aber ein flexibler Umgang ist zulässig – solange dies keine Regel wird.

Pausenzeit: Arbeitszeit oder nicht?

Grundsätzlich gilt eine Pause als arbeitsfreie und nicht entlöhnte Zeit.
In der Regel dürfen Mitarbeitende während dieser Zeit frei entscheiden, wo und wie sie diese verbringen – sofern sie den Arbeitsplatz verlassen dürfen.

Wichtig: Eine Pause gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen und arbeitsbereit bleiben müssen (z. B. Maschinenüberwachung, Notfallbereitschaft).

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