
Vaterschaftsurlaub: Neue Regelungen und gesetzliche Bestimmungen

Passende Arbeitshilfen
Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des anderen Elternteils
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Vaterschaftsurlaub auch als „Urlaub des anderen Elternteils“ bezeichnet. Diese Bezeichnung gilt auch für die Ehefrau der Mutter, wenn sie als rechtlicher Elternteil anerkannt ist (Art. 255a Abs. 1 ZGB).
Ab wann besteht Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub?
Väter von Kindern, die am 1. Januar 2021 oder später geboren sind, haben Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub.
Welche Väter haben Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub?
- Nur der rechtliche Vater hat Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub. Das Kindesverhältnis entsteht durch Eheschliessung mit der Mutter, durch Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Gerichtsurteil. Bei Adoption besteht kein Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub.
- Im Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss der Vater eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– angestellt oder selbstständig erwerbend sein
– im Betrieb der Ehefrau mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten
– arbeitslos sein und ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen
– Dienst leisten
– wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sein und deshalb Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen. - Zudem muss der Vater in den neun Monaten unmittelbar vor Geburt des Kindes obligatorisch bei der AHV versichert gewesen sein und in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Ist der Vater Schweizer oder EU-/EFTABürger, können Beschäftigungszeiten in einem EU- oder EFTA-Staat ebenfalls angerechnet werden. Beschäftigungs- und Versicherungszeiten in der EU, EFTA oder im Vereinigten Königreich werden angerechnet, wenn das Freizügigkeitsabkommen, das EFTA-Übereinkommen oder die bilateralen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar sind und die entsprechenden Zeiten nachgewiesen werden können.
- Anspruch auf den Urlaub des anderen Elternteils haben gemäss Art. 329g OR:
a. der Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird; b. die Arbeitnehmerin, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche andere Elternteil im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB ist.
Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?
Väter haben Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Nach dieser Frist gehen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verloren.
Der Urlaub kann an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl. Wochenende) oder tageweise (10 Tage) bezogen werden.
Welcher Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht?
Die Vaterschaftsentschädigung für den bezogenen Urlaub wird als Taggeld ausgerichtet. Der Vater hat innerhalb der Rahmenfrist von sechs Monaten Anspruch auf höchstens 14 Taggelder
Bei aneinanderhängendem Bezug von 2 Wochen werden 14 Taggelder ausgerichtet. Bei tageweisem Bezug werden je 5 Tage bezogene Urlaubstage 2 Taggelder hinzugerechnet gemäss unten stehender Tabelle.
Jetzt weiterlesen mit 
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare