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Home Office: Arbeitsrechtliche Aspekte der neuen Home Office-Regelung

Spätestens seit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie wurde das Home Office salonfähig und flächendeckend von vielen Unternehmen genutzt.

19.01.2021 Von: Leena Kriegers-Tejura
Home Office

Nachfolgend werden mittels Fragen und Antworten ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte zum Home Office generell erörtert. Es sollen die wesentlichen Merkmale von Home Office aufgezeigt werden.

Haben Mitarbeiter Anspruch auf Home Office?

Beginnen wir damit, dass es für Home Office keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Das Obligationenrecht kennt den Begriff Home Office nicht. Es ist deshalb erforderlich, Home Office als möglichen Arbeitsort im Arbeitsvertrag aufzunehmen. Ist nichts vereinbart, kann der Mitarbeiter nicht auf Home Office bestehen und muss die Arbeit im Unternehmen erbringen.

Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber nicht einseitig Home Office anordnen; das lässt sich nicht aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ableiten.

Soll im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden, dass Home Office eine mögliche Option ist, die Arbeit zu erbringen?

Wenn die Parteien dies in Betracht ziehen, ist es zu empfehlen, eine Regelung zu vereinbaren. Zwar ist Schriftlichkeit nicht zwingend erforderlich; um spätere Konflikte zu vermeiden, ist eine schriftliche Regelung empfehlenswert.

Regeln die Parteien die Möglichkeit von Home Office, sollte sich der Arbeitgeber die Option vorbehalten, Home Office widerrufen zu können, dies unter Ansetzung einer angemessenen Frist.

Bereitstellen der Infrastruktur für Home Office - Kostentragung?

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die nötigen Arbeitsmittel und Geräte für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Stellt der Arbeitnehmer das Material zur Verfügung, hat er eine Entschädigung zu gute (vgl. Art. 327 OR). Art. 327 OR ist keine zwingende Bestimmung; die Parteien können im Einzelfall eine geeignete Regelung treffen. Zwingend ist hingegen Art. 327a OR. Danach sind dem Arbeitnehmer die Auslagen zu ersetzen, welche bei der Arbeit anfallen.

Arbeitsgesetzliche Vorschriften (Arbeits- und Ruhezeiten/Gesundheitsvorschriften)

Der Arbeitgeber ist für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Auch wenn der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet, sind die arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu beachten und der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden

Vertragliche Regelungen im Zusammenhang mit Home Office

Entweder im Vertrag oder als Ergänzung zu einem Personalreglement oder als eigenständiges Home Office Reglement sollten unter anderem folgenden Themenbereiche geregelt werden:

  • Definition Home Office
  • Zeitliches Ausmass des Home Office
  • Verfügung Stellung der Infrastruktur
  • Umgang mit den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers
  • Übernahme von Kosten durch Arbeitgeber
  • Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Home Office (Geheimhaltungspflicht, Datenschutz)
  • Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse
  • Versicherungsrechtliche Fragen

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und kann/muss im Einzelfall angepasst werden.

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