Gesamtarbeitsverträge: Einer für alle
Passende Arbeitshilfen
Das Wichtigste in Kürze
Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt Arbeitsbedingungen in einer Branche oder einzelnen Betrieben. Er legt gegenseitige Rechte und Pflichten fest. Häufig wird darin auch ein Streikverbot vereinbart. Er wird zwischen einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden einerseits und Gewerkschaften bzw. Angestelltenverbänden andererseits geschlossen.
Gemäss Bundesamt für Statistik unterstehen rund 1.9 Mio. Beschäftigte in der Schweiz einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Gesamtarbeitsverträge regeln das Arbeitsverhältnis konkreter als die gesetzlichen Bestimmungen. Dadurch stellen Gesamtarbeitsverträge neben den gesetzlichen Bestimmungen ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument dar.
Ein GAV kann auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser gilt dann für alle Arbeitnehmenden und alle Betriebe der Branche.
Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen
- Arbeitnehmervertretern also Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbänden und
- Arbeitgebern resp. Unternehmerverbänden
Er regelt:
- Arbeitsbedingungen und Lohnfragen (z.B. Minimallohnbestimmungen)
- das Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien
Lohn- und Arbeitsbedingungen werden in Fachkreisen als “Normative Bestimmungen” bezeichnet, während das Verhältnis der Vertragsparteien in den sogenannten “Schuldrechtlichen Bestimmungen” vereinbart wird.
Praxis-Beispiel: Schuldrechtliche Bestimmungen finden sich beispielsweise im GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz. Hier werden je nach Anforderungsstufe und Jahr Minimallohnbestimmungen vereinbart (zurzeit in der tiefsten Kategorie minimal CHF 19.20 plus 13. Monatslohn).
Inhalt und Vertragsbereich von Gesamtarbeitsverträgen
Es existieren keine Vorschriften, was den Mindestinhalt eines GAV betrifft. Die einzelnen GAV unterscheiden sich dann auch beträchtlich betreffend dem Umfang und Inhalt der getroffenen Vereinbarungen.
Inhalt eines GAV:
Meist umfassen Gesamtarbeitsverträge folgende Bereiche:
- Anwendbarkeit und Vertragsdauer
- Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit, Überzeit und Freizeit
- Lohn und Lohnzulagen
- Lohnersatz und Sozialversicherungen (z.B. Gehaltsausfallversicherung)
- Allgemeine und formelle Bestimmungen wie Mitwirkung und Konfliktlösung (Schlichtungsverfahren, Streikverbot etc.)
Praxis-Beispiel: Der Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe regelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Gehaltsausfallversicherung abzuschliessen. Unterlässt er dies, so ist er gezwungen, während den vorgeschriebenen 720 Tagen die Lohnfortzahlung zu 80% selbst zu erbringen.
Jetzt weiterlesen mit
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare