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Gesamtarbeitsverträge: Einer für alle

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Für welche Mitarbeitenden gilt ein GAV und wie wirkt er auf das individuelle Arbeitsverhältnis? Und wie prüft man, ob ein GAV anwendbar ist?

12.01.2022 Von: Thomas Wachter
Gesamtarbeitsverträge

Das Wichtigste in Kürze

Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt Arbeitsbedingungen in einer Branche oder einzelnen Betrieben. Er legt gegenseitige Rechte und Pflichten fest. Häufig wird darin auch ein Streikverbot vereinbart. Er wird zwischen einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden einerseits und Gewerkschaften bzw. Angestelltenverbänden andererseits geschlossen.

Gemäss Bundesamt für Statistik unterstehen rund 1.9 Mio. Beschäftigte in der Schweiz einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Gesamtarbeitsverträge regeln das Arbeitsverhältnis konkreter als die gesetzlichen Bestimmungen. Dadurch stellen Gesamtarbeitsverträge neben den gesetzlichen Bestimmungen ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument dar.

Ein GAV kann auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser gilt dann für alle Arbeitnehmenden und alle Betriebe der Branche.

Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen

  • Arbeitnehmervertretern also Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbänden und
  • Arbeitgebern resp. Unternehmerverbänden

Er regelt:

  • Arbeitsbedingungen und Lohnfragen (z.B. Minimallohnbestimmungen)
  • das Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien

Lohn- und Arbeitsbedingungen werden in Fachkreisen als “Normative Bestimmungen” bezeichnet, während das Verhältnis der Vertragsparteien in den sogenannten “Schuldrechtlichen Bestimmungen” vereinbart wird.

Praxis-Beispiel: Schuldrechtliche Bestimmungen finden sich beispielsweise im GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz. Hier werden je nach Anforderungsstufe und Jahr Minimallohnbestimmungen vereinbart (zurzeit in der tiefsten Kategorie minimal CHF 19.20 plus 13. Monatslohn).

Inhalt und Vertragsbereich von Gesamtarbeitsverträgen

Es existieren keine Vorschriften, was den Mindestinhalt eines GAV betrifft. Die einzelnen GAV unterscheiden sich dann auch beträchtlich betreffend dem Umfang und Inhalt der getroffenen Vereinbarungen.

Inhalt eines GAV:

Meist umfassen Gesamtarbeitsverträge folgende Bereiche:

  • Anwendbarkeit und Vertragsdauer
  • Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit, Überzeit und Freizeit
  • Lohn und Lohnzulagen
  • Lohnersatz und Sozialversicherungen (z.B. Gehaltsausfallversicherung) 
  • Allgemeine und formelle Bestimmungen wie Mitwirkung und Konfliktlösung (Schlichtungsverfahren, Streikverbot etc.)

Praxis-Beispiel: Der Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe regelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Gehaltsausfallversicherung abzuschliessen. Unterlässt er dies, so ist er gezwungen, während den vorgeschriebenen 720 Tagen die Lohnfortzahlung zu 80% selbst zu erbringen.

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