Arbeit auf Abruf: In rechtlicher Hinsicht ein heikles Arbeitsverhältnis
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Arbeit auf Abruf: Definition
Bei der Arbeit auf Abruf hält sich ein Arbeitnehmender zur Arbeitsaufnahme bereit, ohne effektiv tätig zu sein. Das Bundesgericht definiert Arbeit auf Abruf als eine besondere Form der Teilzeitarbeit, bei welcher die Arbeit nicht nach einem feststehenden Arbeitsplan geleistet wird (uneigentliche Teilzeitarbeit).1 Im Unterschied dazu besteht bei der eigentlichen Teilzeitarbeit zum Voraus ein Arbeitsplan.
Als Bereitschaftsdienst gilt die Zeit, während welcher sich der Arbeitnehmende bei Arbeit auf Abruf zur Verfügung der Arbeitgebenden hält und auf einen Einsatz wartet. Der Bereitschaftsdienst kann innerhalb (Arbeitsbereitschaft) oder ausserhalb des Betriebs (Rufbereitschaft) geleistet werden.2
Echte und unechte Arbeit auf Abruf
Bei der echten Arbeit auf Abruf hat der Arbeitnehmende einem Aufruf zur Arbeit Folge zu leisten. Bei der unechten Arbeit auf Abruf (Gelegenheitsarbeit) steht es dem Arbeitnehmenden frei, den Einsatz abzulehnen.3
Abgrenzung zu anderen Formen von Arbeitsverträgen
Abgrenzung und Gemeinsamkeiten zum Pikettdienst
In der Praxis häufig kommt der sogenannte Pikettdienst vor (insbesondere bei Anstellungsverhältnissen in Spitälern, bei der Feuerwehr, aber auch bei gewissen Handwerksbetrieben). Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmende neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit. Pikettdienst kann innerhalb oder ausserhalb des Betriebs geleistet werden. Eine Legaldefinition ist in Art.14 Abs.1 ArGV 1 zu finden.4 Der Unterschied zur Arbeit auf Abruf ist, dass der Arbeitnehmende sich in einem separatem Zeitraum, der zur üblichen Arbeit hinzukommt, bereithält, und dass die auszuführenden Aufgaben nicht den normalen Aufgaben entsprechen. Es handelt sich um Sonderaufgaben wie beispielsweise Sonderereignisse oder Interventionen in Notsituationen.5 Das Bundesgericht sieht den Unterschied zwischen Arbeit auf Abruf und Pikettdienst darin, ob der Bereitschaftsdienst neben der normalen Arbeit geleistet wird und ob die zu leistende Arbeit Sonderereignisse bzw. Notfälle betrifft.6
Es gibt aber nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten: Sowohl beim Bereitschaftsdienst bei Arbeit auf Abruf als auch beim Pikettdienst wartet der Arbeitnehmende darauf, die Arbeit aufzunehmen. Beides führt zu einem unregelmässigen, effektiv geleisteten Arbeitspensum und beides kann ausserhalb oder innerhalb des Betriebs geleistet werden. Insoweit sind der Pikettdienst wie auch der Bereitschaftsdienst bei Arbeit auf Abruf identisch.7
Abgrenzung zur Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Arbeitszeit kürzer als die normalerweise festgelegte Zeit ist. Die Arbeitszeit wird also gegenüber der betriebs- oder branchenüblichen Zeit verkürzt.8 Bei Arbeit auf Abruf handelt es sich in der Regel um eine besondere Art der Teilzeitarbeit.9
Abgrenzung zur Gelegenheitsarbeit
Gelegenheitsarbeit wird dadurch gekennzeichnet, dass sie vereinzelte und unregelmässige Einsätze betrifft, die nach den Bedürfnissen der Arbeitgebenden bestimmt werden. Hinzu kommt, dass für jeden einzelnen Arbeitseinsatz ein neuer, (meist befristeter) Vertrag ad hoc abgeschlossen wird und der Arbeitnehmende dem Aufruf zur Arbeit keine Folge zu leisten hat (unechte Arbeit auf Abruf). Kann der Arbeitnehmende die Arbeit verweigern, handelt es sich um sogenannte Gelegenheitsarbeit.
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