Betriebsreglement: So geht’s einfach und rechtssicher

Im Betriebsreglement (auch Personal- oder Angestelltenreglement genannt), werden die Details zum Arbeitsvertrag geregelt, welche für eine Mehrzahl der Arbeitnehmer im Betrieb Gültigkeit haben. Diese Arbeitshilfe zeigt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt ein rechtssicheres Betriebsreglement erstellen.

11.01.2022 Von: Thomas Wachter
Betriebsreglement

Durch die Erstellung eines Betriebsreglements kann der individuelle Einzelarbeitsvertrag kurz gehalten werden, da dort nur noch die für den einzelnen Angestellten geltenden speziellen Vertragsinhalte aufzuführen sind (bspw. Tätigkeit, Stellung, Lohn oder besondere Befugnisse). Spesen- oder Bonusansprüche können in weiteren separaten Reglementen vorgesehen werden..

Wichtiger Hinweis:  

Wo das Gesetz die Schriftform für abweichende Vereinbarungen vorsieht, empfiehlt es sich, diese im individuellen und von beiden Parteien unterzeichneten Einzelarbeitsvertrag aufzuführen. Hierunter fallen etwa

  • vom Gesetz abweichende Probezeit und Kündigungsfristen oder -termine;
  • die Wegbedingungen von Überstundenkompensation oder -entschädigung;
  • die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes;
  • spezielle Provisionsregelungen;
  • Spesenpauschalen;
  • Erfinderklauseln.

Schritt 1: Die weiteren Vertragspunkte definieren

Erstellen Sie eine Liste, welche weiteren Vertragspunkte im Detail zu regeln sind.

Schritt 2: Einzelarbeitsvertrag

Verfassen Sie den Einzelarbeitsvertrag.

Schritt 3: Kontrolle Gesetz/GAV

Kontrollieren Sie, ob es keine Konflikte mit dem Gesetz oder einem allfällig anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt.

Schritt 4: Kontrolle Einzelarbeitsvertrag

Kontrollieren Sie, ob alle Details im Betriebsreglement erfasst worden sind und diese nicht im Widerspruch zum Einzelarbeitsvertrag stehen.

Schritt 5: Gegenseitiger Verweis

Am Schluss des Einzelarbeitsvertrages (vor der Unterschrift) nehmen Sie den Verweis auf, dass das Betriebsreglement integrierender Bestandteil des Vertrages ist, der Arbeitnehmer dieses erhalten und gelesen hat und mit dessen Inhalt einverstanden ist.  

Im Betriebsreglement nehmen Sie den Passus auf, dass dieses Reglement zur Anwendung kommt, soweit nicht die Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages vorgehen.

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