Betriebsreglement: So geht’s einfach und rechtssicher
Passende Arbeitshilfen
Durch die Erstellung eines Betriebsreglements kann der individuelle Einzelarbeitsvertrag kurz gehalten werden, da dort nur noch die für den einzelnen Angestellten geltenden speziellen Vertragsinhalte aufzuführen sind (bspw. Tätigkeit, Stellung, Lohn oder besondere Befugnisse). Spesen- oder Bonusansprüche können in weiteren separaten Reglementen vorgesehen werden..
Wichtiger Hinweis:
Wo das Gesetz die Schriftform für abweichende Vereinbarungen vorsieht, empfiehlt es sich, diese im individuellen und von beiden Parteien unterzeichneten Einzelarbeitsvertrag aufzuführen. Hierunter fallen etwa
- vom Gesetz abweichende Probezeit und Kündigungsfristen oder -termine;
- die Wegbedingungen von Überstundenkompensation oder -entschädigung;
- die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes;
- spezielle Provisionsregelungen;
- Spesenpauschalen;
- Erfinderklauseln.
Schritt 1: Die weiteren Vertragspunkte definieren
Erstellen Sie eine Liste, welche weiteren Vertragspunkte im Detail zu regeln sind.
Schritt 2: Einzelarbeitsvertrag
Verfassen Sie den Einzelarbeitsvertrag.
Schritt 3: Kontrolle Gesetz/GAV
Kontrollieren Sie, ob es keine Konflikte mit dem Gesetz oder einem allfällig anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt.
Schritt 4: Kontrolle Einzelarbeitsvertrag
Kontrollieren Sie, ob alle Details im Betriebsreglement erfasst worden sind und diese nicht im Widerspruch zum Einzelarbeitsvertrag stehen.
Schritt 5: Gegenseitiger Verweis
Am Schluss des Einzelarbeitsvertrages (vor der Unterschrift) nehmen Sie den Verweis auf, dass das Betriebsreglement integrierender Bestandteil des Vertrages ist, der Arbeitnehmer dieses erhalten und gelesen hat und mit dessen Inhalt einverstanden ist.
Im Betriebsreglement nehmen Sie den Passus auf, dass dieses Reglement zur Anwendung kommt, soweit nicht die Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages vorgehen.