E-Commerce: So betreiben Sie rechtssichere Online-Shops

Im E-Commerce sind einige juristische Aspekte zu beachten. Rechtliche Vorschriften finden sich insbesondere mit Bezug auf die Informations- und Impressumspflichten, die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), den Vertragsabschluss im Internet im Allgemeinen, die Bekanntgabe von Preisen sowie den Datenschutz.

27.08.2018 Von: Cyril Berger
E-Commerce

1. Informations- und Impressumspflichten für Betreiber von Online-Shops

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schreibt den Anbietern im E-Commerce die folgenden Pflichten vor, welche diese im Online-Shop umsetzen müssen (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG):

  • Klare und vollständige Angaben über die Identität (Name/Vorname bzw. Firma), eine Postadresse (Wohnsitz bzw. Sitz und weitere Adressangaben, Postfachnummer genügt nicht) sowie eine E-Mail-Adresse (sog. Impressum)
  • Hinweis auf die einzelnen technischen Schritte, welche zu einem Vertragsabschluss führen
  • Zurverfügungstellung von angemessenen technischen Mitteln, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können («Schritt zurück»-Funktion sowie Bestellübersicht)
  • Unverzügliche Bestätigung der Bestellung an den Kunden auf elektronischem Wege (E-Mail)

Darüber hinaus sind die folgenden weiteren Informationspflichten zu beachten:

  • Beschreibung der wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen
  • Preis sowie allfällige zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren (z.B. Versandkosten)
  • Zahlungsbedingungen
  • Gültigkeitsdauer des Angebotes
  • Lieferfristen
  • Gewährleistung/Garantie und Kundendienst
  • Hinweis auf eine allfällige Rückgabemöglichkeit oder ein allfälliges Widerrufsrecht

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2.1 AGB im Allgemeinen

Unter dem Begriff AGB werden generelle, vorformulierte Vertragsbestimmungen verstanden, welche für eine Vielzahl von Verträgen einer bestimmten Art zur Anwendung gebracht werden. In den AGB regelt der Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen die rechtlichen Bedingungen des Vertrages. Mit der Zustimmung (Akzept) des Kunden zu den AGB werden diese zu einem integrierenden Vertragsbestanteil und haben damit geltende Wirkung. Dieser Vorgang wird als sog. Übernahme bezeichnet. Voraussetzung für die Übernahme und damit für die Geltung der AGB ist der ausdrückliche Hinweis des Anbieters auf die AGB und die Möglichkeit des Kunden, auf zumutbare Art und Weise von den AGB Kenntnis zu nehmen.

Im E-Commerce gilt das Folgende: Die AGB müssen in den Bestellvorgang integriert werden, indem sie auf der Bestellseite über einen gut sichtbaren Link aufgerufen werden können. Die Übernahme wird in der Praxis üblicherweise dadurch erreicht, dass der Kunde ein Häkchen in einer Checkbox setzen muss (möglicher Text neben der Checkbox: «Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden.»). Es ist dabei nicht notwendig, dass eine tatsächliche Kenntnisnahme durch den Kunden erfolgt. Im Falle eines Akzepts der AGB durch den Kunden ohne vorgängige Kenntnisnahme spricht man von einer sog. Globalübernahme. Im Weiteren ist zu empfehlen, die AGB auf der Website gut sichtbar und jederzeit erreichbar zu platzieren (z.B. im Footer) – vor und nach einer Bestellung sollen die AGB ohne Einschränkungen zu lesen sein und ausgedruckt werden können.

Ein Unternehmen verstösst gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und handelt damit rechtswidrig, wenn es AGB verwendet, welche in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil des Kunden ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen (Art. 8 UWG). Verstösse gegen das UWG führen zur Nichtigkeit der fraglichen AGB-Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben bestehen, soweit diese nicht gegen den vorgenannten Grundsatz verstossen. Beispielsweise wäre die Bestimmung «Das Versandrisiko trägt der Käufer» gesetzeswidrig und damit nichtig.

Es ist sehr zu empfehlen, die für den Einsatz im Online-Shop vorgesehenen AGB vorgängig von einem spezialisierten Juristen oder Anwalt prüfen zu lassen. Dennoch werden nachfolgend die wichtigsten Anforderungen an AGB sowie einige Tipps für die Gestaltung von wirksamen AGB dargestellt.

2.2 Anforderungen an den Inhalt von AGB

Im Sinne einer Empfehlung sollten die AGB jeweils die folgenden wesentlichen Aspekte des Vertrages abdecken:

  • Zustandekommen des Vertrages
  • Gewährleistung/Garantie bzw. Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten
  • Rechnungs- und Zahlungsbedingungen, Mehrwertsteuer
  • Lieferung: Versandgebiete, Lieferfristen und Versandkosten
  • Haftung
  • Datenschutz: Verwendung der im Rahmen der Bestellung erhobenen Daten, Verschlüsselungstechnik usw. Dies wird üblicherweise in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt.
  • Anwendbares Recht (bei Schweizer Anbietern üblicherweise das schweizerische Recht) und Gerichtsstand
  • Allenfalls Widerrufsrecht nach Art. 40 OR und EU-Fernabsatz-Richtlinie

2.3 Tipps für die Gestaltung von wirksamen AGB

Die folgenden Tipps sollten beim Verfassen von wirksamen AGB beachtet werden:

  • Übersichtlicher Aufbau
  • AGB möglichst kurz halten und auf juristische Floskeln, Selbstverständlichkeiten und überflüssige Wörter verzichten. Dies macht die AGB leserlicher und leichter verständlich.
  • AGB in der Sprache der Website verfassen. Bei mehrsprachigen Websites sind auch die AGB in mehreren Sprachen anzubieten.
  • Unklare Regelungen in den AGB werden zu Lasten des AGB-Verfassers ausgelegt (sog. Unklarheitsregel).
  • Bei Globalübernahme: Ungewöhnliche bzw. geschäftsfremde Bestimmungen (oft mit einem erhöhten Risiko für den Kunden verbunden) müssen visuell besonders hervorgehoben werden, damit sie gelten (sog. Ungewöhnlichkeitsregel). Es ist zu empfehlen, die Kunden solche Bestimmungen separat akzeptieren zu lassen.
  • AGB mit Version und Datum versehen
  • Individuelle Änderungen von AGB für einen Kunden sind schriftlich zu vereinbaren.
  • Archiv mit Zugriff auf ältere AGB-Versionen
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