Gutschein: Arten und Identifikation

Gutscheine haben sich im Marketing längst als gutes Verkaufsförderungsinstrument etabliert. Es gibt kaum ein Lehrbuch über Marketing, welches sich nicht vertieft mit Gutscheinen auseinandersetzt.

09.02.2015
Gutschein

Gutscheine sollen den Verkauf fördern, genauso wie z.B.

  • Werbegeschenke         
  • Abgabe von Mustern        
  • Probierstände   
  • Gewinnspiele          
  • Aktionen      
  • Beilagen

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Gutscheinen unterscheiden, nämlich Wert- und Warengutscheine.

Wertgutscheine

Wie der Name ausdrückt, wird bei Wertgutscheinen bares Geld verschenkt, wobei der Ort des Einlösens klar festgelegt ist. Meist werden Wertgutscheine von Unternehmungen aber nicht verschenkt, sondern verkauft. So ermöglicht man den eigenen Kunden ein Geschenk einzukaufen, welches anstelle von barem Geld weiterverschenkt werden kann.

Wertgutscheine können aber auch von Geschäften als Anreize verschenkt werden, wobei die Geldbeträge oft sehr klein sind oder nur eingelöst werden können, wenn vorgängig zu einem bestimmten Preis eingekauft worden ist. Somit sind solche Gutscheine meist Preisnachlassgutscheine, bei denen der Einkauf günstiger wird, wenn sie eingelöst werden. Nebst absoluten Frankenbeträgen können Wertgutscheine auch in Prozenten ausgegeben werden. 10% der Coupons finden sich in fast allen Zeitungen und in vielen Inseraten sowie Flyern und Broschüren. Auch diese sind oft an einen Mindestumsatz gekoppelt und sollen somit ebenfalls die Hemmschwelle eines Kaufes senken.

Warengutscheine

Bei Warengutscheinen bekommt man eine Ware oder Dienstleistung geschenkt; meist nicht das eigentliche Produkt, um das es geht, sondern ein Zusatzprodukt, wie z.B. eine Gratiswurst beim Besuch einer Ausstellung, eine Extrafarbbehandlung beim Coiffeur oder ein Gratismuster in einer Miniverpackung. Auch Aktionen, wie zwei zum Preis von einem, gehören in diese Gattung, wobei dieses Angebot wohl eher die Ausnahme bildet.

Geschenkgutscheine

In eine ganz andere Gattung gehören Geschenkgutscheine, welche eine Unternehmung verkauft. Hier handelt es sich um einen Tausch von Bargeld gegen das Recht, mit dem Gutschein im Geschäft wieder zum gleichen Betrag einzukaufen.

Der Nutzen bei den Käufern liegt hier einzig und alleine darin, dass der Gutschein weiterverschenkt werden kann und etwas weniger plump erscheint als das Schenken von Bargeld.

Rechtlich gesehen sind Gutscheine eine zum Teil recht heikle Angelegenheit; dies vor allem auch, weil in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich die Gesetzgebung bezüglich Gutscheinen zum Teil stark unterschiedlich ist. Es empfiehlt sich deshalb, die Landes-Usanzen vorgängig zu studieren und bei länderübergreifenden Aktionen die rechtlichen Aspekte vorgängig durch Spezialisten prüfen zu lassen.

In der Schweiz sind Gutscheine mindestens 5 Jahre gültig. In Österreich gilt prinzipiell eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese kann unter sachlich gerechtfertigten Umständen verkürzt werden, jedoch nicht unter drei Jahre. Dies stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich in einem Urteil vom 28. Juni 2012 fest.

Kaufgutscheine und Gutscheinportale

Eine etwas spezielle Form von Gutscheinen sind in den sogenannten Gutscheinportalen zu finden. Diese haben sich von den USA kommend mittlerweile auch in Europa stark verbreitet.

DayDeals, DailyDeal, DeinDeal oder Groupon sind einige der bekanntesten Anbieter, über die man Gutscheine von Geschäften beziehen kann, welche eine Leistung mit grossem Rabatt anbieten.

Mittlerweile gibt es Plattformen, die alle Angebote von solchen Anbietern sammeln, wie z.B. www.dealanzeiger.ch.

Diese Plattformen sind sicherlich eine Möglichkeit, wie Gutscheine vermarktet werden können, wobei die Unternehmungen recht hohe Gebühren an die Gutscheinvermittler bezahlen müssen. Es lohnt sich deshalb, andere Vertriebskanäle, z.B. die eigene Website oder Social-Media-Plattformen, vorher genau zu prüfen, bevor auf ein solches Angebot eingegangen wird.

Gutschein App deals@kkiosk

Eine ebenfalls spezielle Form eines Gutscheinhefts hat sich die Valora-Gruppe ausgedacht: Unternehmen können in der Smartphone-App deals@kkiosk Gutscheine platzieren. Die App funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie Foursquare, d.h. sie basiert auf den aktuellen Geo-Daten des Besitzers und zeigt nur Angebote, welche sich in der unmittelbaren Nähe befinden (Stichwort: Location-based Marketing).

Der Vorteil eines solchen elektronischen Gutscheinheftes liegt auf der Hand: Alle abgerufenen Gutscheine können erfasst und ausgewertet werden. Attraktiv ist die App natürlich nur dann, wenn es gelingt, möglichst viele Gutscheine von unterschiedlichen Anbietern auf die App zu bringen respektive die Unternehmungen zu überzeugen, in diesen neuen Absatzkanal zu investieren.

Generierung von Gutscheincodes

Damit ein Gutschein nicht gefälscht werden kann, ist es üblich, diese mit einem Code zu versehen, der nur einmal eingelöst werden kann. Die meisten guten Shop-Programme bieten heute solche Codegeneratoren an, welche im Onlineshop oder an der Kasse erkannt und abgebucht werden.

Es kann aber auch Absicht sein, einen Code zu generieren, der beliebig oft innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingelöst werden kann. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Umsatzsteigerung im Vordergrund steht. Hier gilt es aber zu bedenken, dass solche Coupons sehr rasch auf Coupon-Plattformen im Internet landen und so eine starke Verbreitung finden. Es gilt somit, die Produktmarge entsprechend gut zu berechnen, damit nicht mit jedem Kauf oder aufgrund diverser Rücksendungen zwar der Umsatz erhöht, der Ertrag aber eher negativ beeinflusst wird.

Buchstaben- und Zahlencodes – darauf sollten Sie achten

Die einfachste Form eines Gutscheincodes ist sicherlich eine Buchstaben-/Nummern-Kombination. Ein solcher Code kann sofort und ohne Hilfsmittel gelesen werden.

In Onlineshops haben sich solche Codes bewährt, wobei darauf zu achten ist, dass die Code-Ziffern in Grossbuchstaben geschrieben werden und der Buchstabe O respektive die Zahl 0 nicht verwendet werden sollte. Wer es den Kunden einfach machen will, verwendet auch den Grossbuchstaben I nicht, da dieser mit dem Kleinbuchstaben l verwechselt werden kann. Schliesslich wollen Sie, dass die berechtigten Personen den Code einlösen und nicht aufgrund von Fehlermeldungen vielleicht verärgert die gesamte Bestellung abbrechen.

Bindestriche können z.B. auf mobilen Geräten zu Verwirrung führen, da sie von weniger geübten Personen nicht auf Anhieb gefunden werden.

MACHEN SIE ES IHREN KUNDEN SO EINFACH WIE MÖGLICH!

Strichcodes – nur für die maschinelle Weiterverarbeitung

Strichcodes sollten Sie nur dann verwenden, wenn diese keine anderen Codes generieren oder Ihre Kassensysteme nur Strichcodes lesen können. Die Migros druckt an der Kasse direkt solche Strichcodes aus und gibt diese zusammen mit dem Kassenbon den Kunden ab.

Die Gefahr bei Strichcodes liegt in der Lesbarkeit. Wenn nur ein einziger Strich nicht richtig gedruckt wird, oder der Kassabon durch einen Falz an einer Stelle die Farbe verliert, ist der Strichcode nicht mehr lesbar. Deshalb werden bei den Strichcodes unten auch immer Nummern angezeigt, welche anstelle des zu scannenden Strichcodes eingegeben werden kann. Doch Sie wissen sicherlich aus eigener Erfahrung, wie lange es manchmal gehen kann, bis ein solcher Code richtig eingegeben wird. Vermeiden Sie deshalb wenn möglich Strichcodes.

2D-Codes – QR-Codes

Anstelle von Strichcodes treten immer häufiger die sogenannten 2D-Codes. Der QR-Code ist ein Vertreter dieser 2D-Code-Familie – mittlerweile in Europa sicher der am meisten verbreitete. Er lässt sich sehr einfach an den drei Quadraten an den Ecken identifizieren:

Der Vorteil von QR-Codes liegt klar darin, dass diese weniger anfällig sind auf Beschädigungen. Je nach Herstellung des QR-Codes kann fast ein Drittel des Codes fehlen, und er ist immer noch lesbar.

Ausserdem sind viel mehr Informationen in einem QR-Code ablegbar als in einem Strichcode. Es lassen sich Texte, URLs und Visitenkarten-Informationen ablegen, aber auch kleine Befehle, welche z.B. eine SMS, eine E-Mail oder einen Anruf auslösen, eine Geolokalisation erkennen, einen Event mit Ort, Datum und Öffnungszeit beschreiben oder Verbindung mit einem WiFi ermöglichen.

Immer häufiger werden QR-Codes in der Werbung eingesetzt, z.B. auf einem Flyer im Bus oder auf einem Plakat; dies mit dem Gedanken, dass heute fast jeder ein Smartphone mit QR-Code-Leser besitzt und somit solche Codes auch unterwegs "lesen" kann. Wenn solche Links direkt zu einer mobil optimierten Website führen, ist der Einsatz in Ordnung. Es gibt aber nichts Schlimmeres, als wenn nach dem Einlesen eine normale Website geöffnet wird, welche auf einem Handy-Bildschirm weder schön dargestellt noch benutzt werden kann.

QR-Codes auf Gutscheinen machen nur dann Sinn, wenn diese zum Einlösen im Geschäft gedacht sind oder wenn sie direkt in einen mobil optimierten Warenkorb führen, der Gutschein bereits abgezogen ist und mit einem Knopfdruck die Bezahlung ausgelöst werden kann. QR-Codes müssen mehr als nur einen Link auf eine Website enthalten!

Newsletter W+ abonnieren