Unternehmen gründen: Unternehmensgründung in 10 Schritten

Ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen, ist gar nicht so schwer. Wir haben nachfolgend eine Checkliste entwickelt mit den zehn wichtigsten Steps. Dabei geben wir Tipps angefangen von der Findung der Geschäftsidee über die Wahl der wichtigsten Versicherungen bis hin zur Wahl der richtigen Rechtsform.

06.02.2024
Unternehmen gründen

Schritt 1: Geschäftsidee finden

Die Gründung eines Unternehmens beginnt immer mit dem Finden einer guten Geschäftsidee. Deutlich einfacher ist es, ein Franchisesystem oder eine bestehende Firma zu übernehmen. Die meisten Gründer starten mit Dienstleistungen oder Produkte, die ihnen bereits vertraut sind.

Denn so ist genügend Fachkenntnis vorhanden, um in der Branche erfolgreich zu sein. Als Branchenkenner besitzen solche Gründer meistens bereits ein entsprechendes Netzwerk und kennen die infrage kommenden Lieferanten und Kunden persönlich. Ein neues Produkt auf dem Markt zu bringen, ist eine grosse Herausforderung, bietet aber auch Chancen.

Schritt 2: Businessplan erstellen

Wenn die Geschäftsidee feststeht, wird im Businessplan festgelegt, wie sie verwirklicht werden kann. Im Businessplan wird die Geschäftsidee weiter entwickelt bis zu einer Strategie. Er dient als Leitfaden für den Unternehmensaufbau und muss den Finanzinstituten vorgelegt werden, wenn Kapital von ausserhalb benötigt wird.

Aus diesem Grund muss der Plan noch regelmässig aktualisiert werden - nur so kann sichergestellt werden, dass der Gründer sein Ziel auch tatsächlich erreicht und nicht aus den Augen verliert. Im Shop gibt es herunterladbare Muster, sodass hier nichts schieflaufen kann.

Schritt 3: Den Kapitalbedarf ermitteln

Dieser Tipp geht mit dem Businessplan einher. Das Geschäftsmodell muss natürlich finanziert werden. Hierfür haben Gründer die Wahl unter verschiedenen Möglichkeiten:

  • Eigenkapital, wie zum Beispiel Guthaben aus einem Festgeldkonto oder aus einer Pensionskassen
  • Fremdkapital, wie zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kredits bei einer Bank
  • Einnahmen aus Crowdfunding
  • Geld von den Business Angels oder von Investoren

Die Höhe des Kapitalbedarfs hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Je nach Rechtsform wird zum Beispiel unterschiedliches Kapital benötigt. Ein Einzelunternehmen benötigt kein vorgeschriebenes Gründungskapital. Bei einer GmbH müssen mindestens 20.000 Fr. vorhanden sein und bei einer AG beträgt der Kapitalbedarf sogar mindestens 100.000 Fr.

Neben diesem Gründungskapital gibt es noch weitere Kosten, die eingeplant werden müssen. Dazu gehören Ausgaben für das Büro, für Software, wie zum Beispiel einem VPN Schweiz, aber auch für den eigenen Lebensunterhalt. Es sollte ein Budget für Marketingmassnahmen, für Anschaffungskosten für das erforderliche Equipment und natürlich für die Löhne der Angestellten vorhanden sein. Der Kapitalbedarf sollte möglichst genau ermittelt werden, denn zu knapp bemessene Finanzmittel sind bei Gründern das grösste Risiko.

Schritt 4: Die Rechtsform wählen

Wer selbstständig werden möchte, hat die Wahl unter Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. Die meisten Gründungen erfolgen als Einzelunternehmen. Bei einem Einzelunternehmen gibt es nur einen alleinigen Inhaber. Die Ausgleichskasse muss die Einzelfirma als selbstständigerwerbend anerkennen und die Gründer bleiben weiterhin eine natürliche Person.

Im Unterschied dazu gibt es die Kapitalgesellschaft. Bei ihr dreht sich alles um das eingebrachte Kapital. Möglich sind hier eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG (Aktiengesellschaft). Die Rechtsfähigkeit erlangt eine Kapitalgesellschaft mit Eintragung in das Handelsregister. Anders als bei Einzelunternehmen, wo für sämtliche Verbindlichkeiten der Inhaber haftet, haften hier die GmbH und die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Schritt 5: Firmennamen wählen

Bei der Wahl des Firmennamens sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen. So dürfen beispielsweise keine Markenrechte verletzt werden. Da heute nichts mehr ohne Internet geht, sollte darauf geachtet werden, dass eine Domain im Internet für die Webseite frei ist, die zu dem Namen passt. Abhängig vom Marketingkonzept muss auch geprüft werden, ob es möglich ist, mit diesem Namen in den sozialen Medien Profile zu eröffnen.

Je nach Rechtsform muss der Name gewisse Zusätze enthalten. Ausserdem müssen Vorschriften beachtet werden. Bei einem Einzelunternehmen muss beispielsweise der Name des Inhabers Bestandteil des Unternehmensnamens sein. Bei einer AG oder GmbH muss die Rechtsform in der Firmenbezeichnung enthalten sein. Verletzt der Unternehmensname Regeln, wird er nicht ins Handelsregister eingetragen. Daher ist es wichtig, vor Gründung zu klären, ob der gewählte Name den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Hierfür ist es möglich, beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt den Namensvorschlag zur Prüfung einzureichen.

Schritt 6: Gründung des Unternehmens

Der Gründungsprozess findet abhängig von der Rechtsform unterschiedlich statt:

  • Gründung Einzelunternehmen: Eine Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Wird ein Jahresumsatz von mindestens 100.000 Fr. erwirtschaftet, ist der Inhaber ebenfalls verpflichtet, sein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen.
  • Gründung GmbH und AG: Bei diesen Rechtsformen ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Vor Eintragung muss eine Gründerversammlung stattfinden und ein Notar muss diese öffentlich beurkunden.

Die Selbstständigkeit muss in der Schweiz durch die zuständige Ausgleichskasse anerkannt werden. Das bedeutet, dass sich Selbstständige hierfür bei der AHV melden müssen. Zuständig ist hierfür immer der Kanton, in dem sich der Geschäftssitz befindet. Für die Prüfung benötigt die AHK Belege, wie beispielsweise Rechnungen und Offerten. Für die Anerkennung einer selbstständigen Tätigkeit reicht eine Eintragung ins Handelsregister nicht aus.

Schritt 7: Die steuerlichen Aspekte

Ein wichtiger Punkt in der Budgetplanung sind die Steuern. Diese werden ebenfalls unterschiedlich berechnet:

  • Einzelunternehmen: Eigentümer von einer Einzelfirma müssen das Einkommen aus beruflichem Einkommen und privatem Vermögen versteuern. Die Berechnung der betrieblichen Steuer erfolgt auf Basis der Geschäftsbücher in der Steuererklärung.
  • GmbH und AG: Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und müssen Kapital- und Gewinnsteuern entrichten. Wird Gewinn erzielt und dieser als Dividenden ausgeschüttet, müssen die Gesellschafter diese Einnahmen versteuern.

Die Rechtsform des Unternehmens spielt bei der Mehrwertsteuer nur eine untergeordnete Rolle. Wer einen Jahresumsatz von mindestens 100.000 Fr. erzielt, ist in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. In diesem Fall muss auch eine Einzelfirma ins Handelsregister eingetragen werden. Wer mehrwertsteuerpflichtig ist, muss sich innerhalb einer Frist von 30 Tagen bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern melden.

Schritt 8: Bei Ausgleichskasse anmelden

Mit der Sozialversicherung wird die Schweizer Bevölkerung abgesichert. Sie erbringt Leistungen bei Krankheiten, Unfällen und Renten. Zu diesen Versicherungen gehören:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Berufliche Vorsorge
  • Mutterschaftsversicherung
  • Unfallversicherung

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer automatisch in der AHV versichert. Die Rechtsform bestimmt, inwieweit der Unternehmer sich eigenständig bei der AHV anmelden muss.

Schritt 9. Versicherungen abschliessen

Ergänzend zu den Sozialversicherungen muss ein Unternehmen gegen Risiken mit speziellen Betriebsversicherungen geschützt sein. Diese treten ein, wenn beispielsweise technische Störungen auftauchen, bei Cyberattacken oder bei Arbeitsausfälle. Diese Versicherungen sind frei wählbar.

Schritt 10: Die persönliche Vorsorge nicht vergessen

Auch die persönliche Vorsorge sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden. Einzelunternehmen sollten die berufliche Vorsorge der zweiten Säule wählen. Alternativ ist auch eine private Vorsorge mit der Säule 3a möglich.

Wer hingegen eine GmbH oder AG gründet, gilt als Angestellter des eigenen Unternehmens aus versicherungstechnischer Sicht. Das bedeutet, dass das Pensionskassenguthaben in die neue Pensionskasse eingebracht wird. Privat ist es möglich, mit den Säulen 3a und 3b vorzusorgen.

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