Solopreneur: Was ist die richtige Rechtsform?

Als Solopreneur haben Sie viele Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu strukturieren – doch welche Rechtsform ist die beste Wahl? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechtsformen es in der Schweiz gibt und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen. Finden Sie heraus, welche Option am besten zu Ihrem Geschäftsmodell passt!

21.03.2025 Von: Alain Villard
Solopreneur

Übersicht über die Rechtsformen als Solopreneur

Damit die Reise Richtung Unternehmertum für Sie beginnen kann, müssen Sie sich als Solopreneur zuerst über die Rechtsform Gedanken machen. In der Schweiz wird zwischen den natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Beide sind Träger von Rechten und Pflichten. Natürliche Personen verfügen über die Rechte und Pflichten von Geburt an, während bei den Unternehmen in Form einer juristischen Personen ein Eintrag ins Handelsregister nötig ist.

Folgende Rechtsformen sind gebräuchlich:

  • die Einzelfirma
  • die Kollektivgesellschaft
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)

Daneben gibt es noch weitere Rechtsformen, die in der Praxis aber selten und nur in Spezialfällen sinnvoll sind.

Wahl der Rechtsform

Die wichtigste Frage, die sich jeder zukünftige Unternehmer hierbei stellen muss, ist: “Wie hoch ist das Risiko, und wer soll das Risiko tragen?” Liegt ein sehr tiefes Risiko vor, kann man sich für eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft entscheiden, denn dort haftet man mit seinem Privatvermögen. Bei einem grösseren Risiko empfiehlt sich eine Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH oder einer AG haftet primär das Gesellschaftsvermögen.

  • Diese Haftungsbeschränkung ist aber nicht absolut: Wirken die Gesellschafter an der Geschäftsführung mit, was bei kleinen Unternehmen der Normalfall ist, dann können sie bei Verletzung ihrer Pflichten durchaus auch persönlich belangt werden.

Bei juristischen Personen wird auf zwei Ebenen besteuert: zunächst auf der Ebene der juristischen Person als Gewinnsteuer und auf der Ebene der natürlichen Person als Einkommenssteuer, während bei Personengesellschaften nur auf der Ebene der natürlichen Person besteuert wird.

Zu guter Letzt gibt es gewisse Sozialversicherungen, die je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder nicht vorhanden sind. Beispielsweise können sich Inhaber einer Einzelfirma nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Wichtige Aspekte im Vergleich der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft:

  • Haftung: beschränkte Haftung mit Gesellschaftsvermögen, aber: Verantwortlichkeitshaftung der formellen und faktischen Organe
  • Steuern: AG/GmbH: Trotz Besteuerung auf zwei Ebenen sind die AG/GmbH in der Realität meist steuertechnisch günstiger als die Einzelfirma, aufgrund der reduzierten Besteuerung von Dividenden auf qualifizierten Beteiligungen.
  • Übertragbarkeit: Bei Personengesellschaften werden der Bestand und die Struktur der Gesellschaft mit jedem Eintritt und Austritt in ihren Grundfesten erschüttert. Bei einer AG oder GmbH wechseln nur die Anteile die Hand, und an der Gesellschaft ändert sich nichts.

Die Einzelfirma (Art. 945 ff. OR)

Mit über 320 000 Firmen ist dies die am häufigsten gewählte Rechtsform in der Schweiz. Bei einer Einzelfirma ist man alleiniger Inhaber, der ein Geschäft betreibt. Der Firmenname muss zwingend aus dem Familiennamen mit oder ohne Vornamen gebildet werden. Der wohl ausschlaggebendste Vorteil einer Einzelfirma ist, dass die Gründung sehr unkompliziert ist und schnell geht. Der Eintrag im Handelsregister kostet CHF 300.– bis CHF 500.– und ist für eine kleine Einzelfirma oft gar nicht nötig. Zusätzlich benötigt man dafür kein Startkapital. Die Pflicht zur Buchführung beginnt ab einem Umsatzerlös von CHF 500 000.–, darunter kann eine vereinfachte “Einnahmenüberschussrechnung” geführt werden. Ab CHF 100 000.– ist man MWST-pflichtig.

Kollektivgesellschaft (Art. 552 ff. OR)

Von einer Kollektivgesellschaft spricht man, sobald sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammenschliessen, um ein Geschäft zu betreiben. Die Gesellschafter haften vollumfänglich und solidarisch mit dem eigenen Vermögen, und dies rückwirkend bis zu fünf Jahre nach Auflösung der Gesellschaft. Die Kollektivgesellschaft hat eine ähnliche Struktur wie die Einzelfirma.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Art. 772 ff. OR)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen beteiligt sind und welche mit dem Eintrag ins Handelsregister entsteht. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20 000.– und ist in den Statuten festgelegt. Der Vorteil einer GmbH gegenüber einer Einzelfirma liegt darin, dass primär das Gesellschaftsvermögen haftet. Zusätzlich erfolgt eine Übertragung der Stammanteile einfach und unkompliziert. Der Name darf nach freiem Willen und freien Vorstellungen gewählt werden. Nur der Zusatz “GmbH” ist obligatorisch.

Wichtig zu wissen für jeden Unternehmer ist, dass man bei Gründung einer juristischen Person sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch als Gesellschafter besteuert wird und so eine teilweise steuerliche Doppelbelastung entsteht, die aber durch die privilegierte Dividendenbesteuerung wieder kompensiert oder oft überkompensiert wird.

Die Aktiengesellschaft (AG) (Art. 620 ff. OR)

Nach der Einzelunternehmung gehört die Aktiengesellschaft zur häufigsten Rechtsform in der Schweiz. Vor allem da sie bei Haftung und Kapitalvorschriften auch für Kleinunternehmen vorteilhaft ist, denn für die Verbindlichkeiten der AG haftet, mit den oben ausgeführten Ausnahmen, nur das Gesellschaftsvermögen. Wie bei der GmbH entsteht die AG mit dem Eintrag ins Handelsregister. Das Aktienkapital muss mindesten CHF 100 000.– betragen.

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