
Vorsorgeauftrag Schweiz: Sicherheit für den Ernstfall

Passende Arbeitshilfen
Einleitung zum Vorsorgeauftrag Schweiz
Anhand von konkreten Beispielen wird gezeigt, welche Regelungen in Vorsorgeauftrag Muster in der Regel fehlen und wo die gefährlichsten Fallstricke beim Verfassen eines Vorsorgeauftrags liegen.
Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) bietet dank des Instruments des Vorsorgeauftrags mehr Recht auf Selbstbestimmung für den Fall einer Urteilsunfähigkeit zufolge Unfall oder Krankheit, wie beispielsweise einer Demenz. Wer hierfür Vorsorge treffen will, der setzt als Auftraggeber Personen seines Vertrauens ein, die ihn im Rechtsverkehr vertreten und die Personensorge sowie die Vermögenssorge übernehmen. Angestrebt wird daher eine maximale Selbstbestimmung bei gleichzeitig minimalem behördlichem Eingriff. Dadurch soll nicht zuletzt die Errichtung einer Beistandschaft durch die Erwachsenenschutzbehörde vermieden werden.
Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde von der Urteilsunfähigkeit einer Person und liegt ein Vorsorgeauftrag vor, so prüft die Behörde, ob dieser gültig errichtet worden ist, ob tatsächlich eine Urteilsunfähigkeit vorliegt, ob die beauftragten Personen für ihre Aufgaben geeignet sind und ob die Behörde allenfalls weitere, den Vorsorgeauftrag auch ergänzende oder sogar korrigierende Massnahmen treffen muss. Die Wirksamkeit eines Vorsorgeauftrags liegt deshalb wesentlich in den Händen der Erwachsenenschutzbehörde. Wer also verhindern will, dass sein Vorsorgeauftrag zum toten Buchstaben wird, tut gut daran, die Fallstricke zu kennen und beim Verfassen des Vorsorgeauftrags die Aufgaben der beauftragten Personen sorgfältig zu umschreiben und griffige Weisungen für die Erfüllung dieser Aufgaben zu erteilen.
Eigenhändige Errichtung oder öffentliche Beurkundung?
Ein Vorsorgeauftrag Schweiz kann entweder eigenhändig wie ein Testament errichtet oder aber öffentlich beurkundet werden. Während die eigenhändige Errichtung sich in der Regel auf die wichtigsten Punkte beschränkt und daher selten genügend detailliert ausfällt, bietet der öffentlich beurkundete Vorsorgeauftrag die Möglichkeit, den individuellen Bedürfnissen umfassend gerecht zu werden. Zudem findet in der Regel durch den beurkundenden Notar in einem gewissen Umfang eine Beratung und inhaltliche Kontrolle statt. Und nicht zuletzt bietet die öffentliche Beurkundung gegenüber der eigenhändigen Errichtung eine erhöhte Beweisfunktion.
In den meisten Kantonen (so auch im Kanton Zürich) erfordert die öffentliche Beurkundung eines Vorsorgeauftrags nicht die Anwesenheit von Zeugen. Häufig entscheiden sich jedoch Menschen erst zu Beginn einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise nach einer Demenz-Diagnose dazu, einen Vorsorgeauftrag zu errichten. Gerade dann kann es sinnvoll sein, die öffentliche Beurkundung dennoch mit Zeugen durchzuführen, um einer nachträglichen Diskussion über die Urteilsfähigkeit des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Errichtung des Vorsorgeauftrags einen Riegel vorzuschieben.
Jetzt weiterlesen mit 
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare