Steuervorauszahlung: So sparen Sie Hunderte von Schweizer Franken

Vorauszahlungen sind sinnvoll, denn Sie können dadurch viele Franken sparen. Aber Vorsicht: Eine falsche Steuervorauszahlung kann auch schaden! Lesen Sie hier, wie Sie richtig vorgehen und welche Besonderheiten bei quellenbesteuerten Personen zu beachten sind.

23.10.2023 Von: Bernhard Madörin
Steuervorauszahlung

Steuervorauszahlung für juristische Personen

Für Sie als Unternehmer mit einer Aktiengesellschaft oder GmbH ist die Frage am einfachsten zu beantworten. Die Steuern sind Geschäftsaufwand, erhöht um Zinsaufwand bei Zahlung nach Fälligkeit der Steuer oder vermindert um Zinsertrag bei Vorauszahlung. Somit spielt allein die Differenz des Zinsniveaus eine Rolle für mehr oder weniger Aufwand. Ist die Gesellschaft liquid, bietet die Vorauszahlung einen attraktiveren Zinssatz als das Aktivkontokorrent. Bei Fremdverzinsung mit heutigen Zinssätzen wird der Passivzins der Steuerverwaltung attraktiver sein als ein Kontokorrent- oder Darlehenszins. Somit ist die Liquidität der Gesellschaft der massgebliche Faktor für die kostenoptimale Tilgung der Steuern. 

Fazit: Sind Sie liquid, zahlen Sie die Steuern voraus. Dann erhalten Sie einen kleinen Zins. Haben Sie Ihr Geld stark investiert, benützen Sie die späte Steuerzahlung als Kreditinstrument. 

Steuervorauszahlung für natürliche Personen

Für Sie als Steuerpflichtiger bestehen andere Voraussetzungen. Die Steuern werden steuerlich nicht als Unkosten behandelt, die Zinsgutschrift der Steuerverwaltung ist steuerfrei, der Bankzins aber nicht. Die Verzugszinsen auf Steuern sind Gewinnungsko­sten. Diese Parameter beeinflussen in vielfältiger Weise die kostenmässige Tilgung der Steuern.  

Wenn alle Zinssätze gleich sind, Bankzins, Schuldzins und Vergütungszins der Steuerverwaltung, ist die Vorauszahlung die interessanteste Variante. Der Vergütungszins ist steuerfrei für Sie, und das schlägt am meisten ins Gewicht. Die erhöhte Progression hat auf die Besteuerung des Gutschriftenzinses keinen Einfluss. Je höher die Progression, desto interessanter ist eine Vorauszahlung. Die Zahlung bei Fälligkeit oder die spätere Zahlung ist gleichwertig; beide sind aber uninteressanter als die Vorauszah­lung. Der durch die spätere Zahlung erwirtschaftete Zinsertrag ist steuerbar und wird kompensiert durch den abzugsfähigen Schuldzins. Steuerwirksamer Bankzins und Verzugszins halten sich die Waage.

Wenn die Verzugszinsen höher sind als die Aktivverzinsung, verschlechtert sich auch das Ergebnis durch die spätere Zahlung. Die Schuldzinsen können zwar vom steuerrelevanten Einkommen abgezogen werden. Die höheren Geldaufwendungen fallen aber nur im Rahmen der prozentualen Steuerbelastung effektiv als geldmässiger Abzug ins Gewicht und somit nur zu einem geringen Teil. Die zunehmende Progression im höheren Einkommensbereich wirkt sich für den Steuerzahler ausgabenmindernd aus, weil prozentual mehr Schuldzinsen abgezogen werden können.  

Umgekehrt ist eine spätere Zahlung günstiger, wenn die Bankzinsen höher sind als die Verzinsung der Steuerverwaltung. Der höhere Bankzins bringt mehr Geld und reduziert sich um die Steuerbelastung. Die zunehmende Progression wirkt sich negativ aus, weil die Zinsen höher versteuert werden müssen. Dieses Szenario trifft kaum zu. Eine höhere Verzinsung der Steuerverwaltung spricht für eine Vorauszahlung.  

Tipp: Steuervorauszahlungen schonen das Portemonnaie und sind für Sie die beste Variante.  

Die Krux für Bund und Kanton

Aufgrund der aktuellen Zinssituation ist eine Vorauszahlung sehr sinnvoll. Aber aufgepasst! Vorauszahlungen können und sollten geleistet werden für Bund und Kanton. Die Steuerverwaltung führt nicht von sich aus einen Abgleich durch. Falls Sie zu viel beim Bund und zu wenig beim Kanton, oder umgekehrt –, eingezahlt haben, so führt dies dazu, dass in einem Fall erhebliche Zinskosten anfallen und im anderen Fall wegen Überzahlung keine Verzinsung erfolgt. Der Kanton profitiert, sei es als kantonale Verwaltung oder als kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer. Sie sind der Verlierer, also aufgepasst.  

Tipp: Verlangen Sie zwei- bis dreimal pro Jahr einen Kontoauszug im Detail für das laufende und vergangene Jahr (Bund und Kanton), um die Vorauszahlungen zinsoptimal zu gestalten und nicht unnötig Geld zu verlieren.  

Die Krux bei Quellenbesteuerten

Besonderes Augenmerk gilt bei Quellenbesteuerten. Auch hier ist eine Planung für Vorauszahlungen nötig. Die Quellensteuer führt zum Ergebnis, dass die abgezogenen Quellensteuern die geschuldete Steuer abdecken, was der Idealfall ist. Ist der Betrag höher, erfolgt eine Rückvergütung mit dem gesetzlichen Zins. Ist er zu niedrig, erfolgt eine Nachbelastung mit dem gesetzlichen, höheren, Verzugszins. Aufgrund der individuellen Situation der Familie, besonders bei Ehepaaren mit Einkommen bei Mann und Frau, kann es zu substantiellen Nachbelastungen führen und der Verzugszins kann bis mehrere tausend Franken gehen. Hier empfiehlt sich eine Steuerberechnung, um diesen Zinsnachteil zu vermeiden.

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