Steuerplanung: Wege der mittel- und langfristigen Planung

Die Steuerplanung ist ein wichtiges Element der gesamten Unternehmensplanung. Die Steuerplanung hat sich grundsätzlich unterzuordnen bzw. muss in die Gesamtunternehmensplanung eingebettet sein. Konkret: Nachhaltige strategische Unternehmensentscheide dürfen nie nur rein steuerlich motiviert sein, sie müssen auch auf Basis der gesamten unternehmerischen Überlegungen sinnvoll sein.

22.10.2021 Von: WEKA Redaktionsteam
Steuerplanung

Steuerplanung und Gesellschaftsstruktur

Beispielsweise ist eine Umstrukturierung allein aus fiskalischen Gründen nicht angebracht, es sei denn, sie ergibt im Rahmen der strategischen Gesamtüberlegungen langfristig Sinn. Im Folgenden werden wichtige Elemente der mittel- und langfristigen Steuerplanung aufgezeigt.

Unternehmen werden heute in unterschiedlichsten Strukturen geführt. Nicht selten ist durch Expansion und Zukäufe eine Stammhausstruktur entstanden. So nennt man ein Gebilde, in dem eine (Mutter-)Gesellschaft zwar Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält, in dieser Muttergesellschaft aber auch operative Tätigkeiten ausgeführt werden. Aus Sicht der Steuerplanung ist eine solche Stammhausstruktur heute tendenziell ungünstig, weil gewisse Privilegien nicht beansprucht werden können. Deshalb wurden Stammhausstrukturen hierzulande aus steuerlichen und führungsmässigen Überlegungen in jüngster Vergangenheit vielfach in reine Holdingstrukturen umgebaut.

Seit der Unternehmenssteuerreform II ist die Flexibilität für Umstrukturierungen weiter gestiegen. Seither können betriebliche Vermögenskomplexe unter einem Holdingdach steuerneutral zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften verschoben werden. Es geht aus Sicht der Steuerplanung also um steuerneutrale Vermögensübertragungen im Konzern.

Ob die Steuervorteile einer Holdingstruktur gegenüber einer Stammhausstruktur in der Schweiz langfristig erhalten bleiben, ist ungewiss. Der aktuelle Trend lässt vermuten, dass die Schweiz aufgrund des internationalen Drucks gezwungen wird, einige dieser holdingspezifischen Steuerprivilegien aufzugeben. Es könnte aber wohl zu einer Renaissance der Stammhausstrukturen kommen. Generell tut der Unternehmensberater/Unternehmer gut daran, die Gesellschaftsstrukturen periodisch auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen.

Gesellschaftsstruktur und Substanz

KMU werden heute oft in einer einzigen Gesellschaft geführt. Konzernstrukturen mit Tochtergesellschaften usw. sind darum (noch) wenig verbreitet. In KMU wird grundsätzlich der Hauptzweck – nämlich das Erbringen von Dienstleistungen oder die Produktion von Gütern – erledigt. Nach einer Phase guten Geschäftsgangs und hohen Gewinnthesaurierungen wird aber allmählich auch Substanz gehortet, die für den Betrieb nur teilweise oder gar nicht notwendig ist. Diese Substanz wird in der Gesellschaft zumeist betriebsfremd investiert. Es werden beispielsweise Liegenschaften, Wertschriften oder andere Vermögensanlagen erworben.

Eine solche «überkapitalisierte» Gesellschaft ist meist nicht nur aus Sicht der Steuerplanung wenig erstrebenswert. Es entsteht vielfach übermässiges Haftungssubstrat, das man keinem Risiko aussetzen sollte. Oder die Gesellschaft kann überproportional an Wert zulegen, sodass eine spätere Nachfolgeregelung kaum mehr finanzierbar ist. Es ist darum auch in KMU durchaus überlegenswert, «Konzernstrukturen» wie Holding- oder Stammhausstruktur zu prüfen.

Gesellschaft und eigene Immobilien

Sehr viele Schweizer KMU üben ihre betriebliche Tätigkeit in einer wirtschaftlich eigenen Liegenschaft aus. Diese wird meist von der gleichen Gesellschaft wie der operative Betrieb gehalten. Nicht selten wird sie auch vom wirtschaftlichen Eigentümer (Alleinaktionär) privat an die Gesellschaft vermietet. Dies war in den vergangenen zwei bis drei Dekaden populär und diente dem Erreichen von zwei Zielen: Erstens sollte vermieden werden, die Gesellschaft zu schwer und damit für eine Nachfolge praktisch unfinanzierbar zu machen. Zweitens wollte man der wirtschaftlichen Doppelbelastung ausweichen.

Seit Einführung der Dividendenprivilegien bei der Bundessteuer und in den meisten Kantonen ist es aus Sicht der Steuerplanung nur noch in seltenen Fällen sinnvoll, die Unternehmensliegenschaft privat zu halten und an die eigene Gesellschaft zu vermieten. In dieser Konstellation sind heute die steuerlichen Nachteile meist zu gross. Deshalb ist es im Sinne der Steuerplanung empfehlenswert, die Liegenschaft direkt im operativen Unternehmen oder in einer eigenen Immobiliengesellschaft zu halten. Welche Variante sinnvoller ist, darf nicht aufgrund reiner steuerlicher Kriterien entschieden werden. Hier spielen zusätzliche Kriterien wie innerer betrieblicher Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit, Bankenrating, Bonität, Risikoabgrenzung usw. mit. Liegenschaftsumstrukturierungen sind sehr anspruchsvoll. Die Steuerbehörden haben in Kreisschreiben Kriterien festgelegt, in welchen Fällen eine solche Umstrukturierung steuerneutral überhaupt möglich ist.

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